Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftÜberwiegend vegetarische Schulverpflegung: Dagegen gerichteter Eilantrag auch in zweiter Instanz erfolglos
Zwei Eltern waren nicht damit einverstanden, dass in der Schule ihrer Tochter im Raum Konstanz überwiegend vegetarisches Essen für die Schüler angeboten wird. Sie hatten mit einem Eilantrag in erster Instanz keinen Erfolg. Ihre dagegen gerichtete Beschwerde scheiterte bereits an der Zulässigkeit.
Recht der Genossenschaften: Soll modernisiert werden
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Genossenschaften sollen verbessert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) veröffentlicht hat. Die neuen Regelungen sehen insbesondere vor, die Digitalisierung bei Genossenschaften zu fördern, die genossenschaftliche Rechtsform attraktiver zu gestalten und zugleich ihre missbräuchliche Verwendung zu verhindern.
Cum/Ex und Cum/Cum: Bundesregierung informiert
Zum Stichtag 31.12.2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (BT-Drs. 21/310).
Mietpreisbremse: Wird bis 2029 verlängert
Der Bundestag hat die so genannte Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert. Die Mietpreisbremse begrenzt in ausgewiesenen Gebieten den Anstieg der Miete bei der Neuvermietung einer Wohnung. Die Regelung war zuletzt bis zum 31.12.2025 befristet.
Erbschaftsteuer: Linke will Verschonungsregel streichen
Unter dem Titel „Steuerprivilegien für höchste Erbschaften streichen“ hat die Fraktion Die Linke einen Antrag eingebracht (BT-Drs. 21/627). Darin fordert sie, die Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a Erbschaftssteuergesetz abzuschaffen. Ferner sollen die Steuervergünstigungen in den §§ 13a bis d sowie 19a beseitigt werden.
Umsätze zwischen inländischen Unternehmern: Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses wegen obligatorischer elektronischer Rechnung
Seit dem 01.01.2025 ist – begleitet von Übergangsvorschriften – bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen verpflichtend eine elektronische Rechnung zu verwenden. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat bereits am 15.10.2024 ein erstes Schreiben zu dem Thema veröffentlicht.