Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftBaden-Württemberg: Steuereinnahmen der Gemeinden rückläufig
Die Netto-Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg sind nach Angaben der vierteljährlichen kommunalen Kassenstatistik im Jahr 2024 auf 21,1 Milliarden Euro gesunken. Gegenüber 2023 entspricht dies einem Rückgang von 2,1 Prozent, wie das Statistische Landesamt mitteilt.
Justizstandort Frankfurt: Hessen will Commercial Courts und Chambers errichten
Der Justizstandort Frankfurt am Main soll durch die Errichtung von Commercial Courts und Chambers gestärkt werden. Möglich ist das aufgrund des Justizstandortstärkungsgesetzes, das am 01.04.2025 in Kraft getreten ist.
Psychotherapie-Kosten: Lassen sich von der Steuer absetzen
Wer eine Psychotherapie aus eigener Tasche bezahlt, kann die Kosten steuerlich geltend machen – wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Gabelstapler im Baumarkt: War keine Stolperfalle
Eine Frau erhält nach Stolpern über einen Gabelstapler im Baumarkt keinen Schadensersatz. Das entschied das Landgericht (LG) Lübeck und bestätigte damit ein Urteil des Amtsgerichts (AG) Lübeck.
Eventim: Darf Ticketversicherung nicht manipulativ aufdrängen
Das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg hat es dem Ticketanbieter Eventim untersagt, Käufern auf manipulative und irreführende Weise eine Ticketversicherung anzubieten. Damit gab das Gericht einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) teilweise statt. Die Verbraucherschützer hatten dem Unternehmen vorgeworfen, Kunden durch die Gestaltung der Website unzulässig zu beeinflussen, um sie zum Abschluss der Versicherung zu drängen.
Durch Unterschlagung oder Untreue erlangte Einnahmen: Sind keine steuerbare Vermögensmehrung
Durch Untreue erlangte Einnahmen sind regelmäßig nicht als steuerbare Vermögensmehrungen zu beurteilen – und zwar auch dann nicht, wenn der Steuerpflichtige die veruntreuten Gelder zunächst zum Zweck der Bestechung weiterleitet, um dann absprachegemäß durch eine „Rückzahlung“ davon (teilweise) zu profitieren. Das stellt das Finanzgericht (FG) Schleswig-Holstein klar.