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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

pushTAN-Freigabe an Dritte am Telefon: Kein Erstattungsanspruch gegen Bank

Wer auf Anweisung eines vermeintlichen Bankmitarbeiters am Telefon mehrere pushTAN-Freigaben vornimmt, handelt in der Regel grob sorgfaltswidrig – und bleibt auf dem Schaden sitzen, wenn später unberechtigte Abbuchungen von seinem Konto vorgenommen werden. Das zeigt ein Fall, über den das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig entschieden hat.

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Grunderwerbsteuer: „Anteil der Gesellschaft“ bestimmt sich nach Beteiligung am Gesellschaftskapital

Für den „Anteil der Gesellschaft“ im Sinne des § 1 Absatz 3 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) ist auch bei einer unmittelbaren Beteiligung an einer grundbesitzenden Personengesellschaft auf die vermögensmäßige Beteiligung am Gesellschaftskapital und nicht auf die gesamthänderische Mitberechtigung am Gesellschaftsvermögen (sog. Pro-Kopf-Betrachtung) abzustellen. Das hat das Finanzgericht (FG) Münster entschieden.

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Zur Berechnung der Niederschlagswassergebühren: Stadt darf Luftbildaufnahmen von Wohngrundstücken verwenden

Die Stadt Monheim am Rhein darf so genannte digitale Orthofotos von Grundstücken in ihrem Stadtgebiet nutzen, um damit die für die Erhebung von Niederschlagswassergebühren relevanten bebauten und befestigten Flächen zu ermitteln. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf entschieden und damit den Eilantrag einer Grundstückseigentümerin gegen die weitere Nutzung der Daten abgelehnt.

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Kontaktdaten

Roth & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

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