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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Weinautomat an öffentlicher Straße: Aus Gründen des Jugendschutzes unzulässig

Alkohol und Zigaretten – beides ist auf lange Sicht hin sicher nicht gesund. Es gibt aber Unterschiede, vor allem, was die unmittelbare Wirkung des Konsums angeht. Daher ist es rechtens, dass auch das Jugendschutzgesetz unterscheidet: Während Zigarettenautomaten im öffentlichen Raum stehen dürfen, wenn durch technische Vorrichtungen sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche nicht an ihren Inhalt kommen, gilt das für Weinautomaten nicht.

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Steuerfreiheit von Photovoltaikanlagen: Betriebsausgabenabzug dennoch möglich

Das Finanzgericht (FG) Niedersachsen hat eine Entscheidung gefällt, die für viele Betreiber von Photovoltaikanlagen von Bedeutung sein dürfte: Die Rückzahlung von in den Jahren vor 2022 erzielten Einspeisevergütungen beim Betrieb einer nach § 3 Nr. 72 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerbefreiten Photovoltaikanlage im Jahr 2022 sei als Betriebsausgabe abzugsfähig.

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Konzerninkasso: Inkassokosten dennoch erstattungsfähig

Eine Inkassovergütung stellt auch dann einen ersatzfähigen Verzugsschaden dar, wenn es sich bei dem vom Gläubiger mit der Einziehung der Forderung beauftragten Inkassodienstleister um ein mit ihm verbundenes Unternehmen handelt (so genanntes Konzerninkasso) und die zwischen den beiden Gesellschaften getroffenen Vereinbarungen dazu führen, dass eine (unmittelbare) Zahlung der Vergütung durch den Gläubiger an den Inkassodienstleister im Regelfall ausscheidet. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Musterverfahren entschieden.

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Kontaktdaten

Roth & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

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