Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftErbscheinverfahren: Falsche Angaben haben Konsequenzen
Wer in einem Erbscheinverfahren falsche Angaben macht, sieht sich möglicherweise nicht nur finanziellen Forderungen ausgesetzt, sondern macht sich zudem strafbar. Das zeigt ein Fall, mit dem sich kürzlich das Oberlandesgericht (OLG) Celle zu beschäftigen hatte.
Weinautomat an öffentlicher Straße: Aus Gründen des Jugendschutzes unzulässig
Alkohol und Zigaretten – beides ist auf lange Sicht hin sicher nicht gesund. Es gibt aber Unterschiede, vor allem, was die unmittelbare Wirkung des Konsums angeht. Daher ist es rechtens, dass auch das Jugendschutzgesetz unterscheidet: Während Zigarettenautomaten im öffentlichen Raum stehen dürfen, wenn durch technische Vorrichtungen sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche nicht an ihren Inhalt kommen, gilt das für Weinautomaten nicht.
Fairer Wettbewerb im Online-Handel mit Drittstaaten: Steuer-Gewerkschaft zufrieden
Die EU hat alle Forderungen des „Fünf-Punkte-Plans zur Verhinderung von Steuerbetrug im EU-Wirtschaftsraum“ der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG) aufgegriffen. Dies meldet die Gewerkschaft und zeigt sich zufrieden.
Steuerfreiheit von Photovoltaikanlagen: Betriebsausgabenabzug dennoch möglich
Das Finanzgericht (FG) Niedersachsen hat eine Entscheidung gefällt, die für viele Betreiber von Photovoltaikanlagen von Bedeutung sein dürfte: Die Rückzahlung von in den Jahren vor 2022 erzielten Einspeisevergütungen beim Betrieb einer nach § 3 Nr. 72 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerbefreiten Photovoltaikanlage im Jahr 2022 sei als Betriebsausgabe abzugsfähig.
Tarifautonomie bei tariflichen Nachtzuschlägen missachtet: BAG-Entscheidungen beanstandet
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat den Verfassungsbeschwerden zweier Arbeitgeberinnen stattgegeben, die sich insbesondere gegen die gerichtlich zuerkannte Zahlung höherer als der tariflich vereinbarten Nachtzuschläge wenden, und die Verfassungsbeschwerden der Verbände verworfen, die die betroffenen Tarifnormen vereinbart hatten.
Konzerninkasso: Inkassokosten dennoch erstattungsfähig
Eine Inkassovergütung stellt auch dann einen ersatzfähigen Verzugsschaden dar, wenn es sich bei dem vom Gläubiger mit der Einziehung der Forderung beauftragten Inkassodienstleister um ein mit ihm verbundenes Unternehmen handelt (so genanntes Konzerninkasso) und die zwischen den beiden Gesellschaften getroffenen Vereinbarungen dazu führen, dass eine (unmittelbare) Zahlung der Vergütung durch den Gläubiger an den Inkassodienstleister im Regelfall ausscheidet. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Musterverfahren entschieden.
