Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftAngabe vergessen: Kein grober Fehler des Steuerberaters in eigener Sache
Steuerbescheide können geändert werden, wenn nachträglich Tatsachen oder Beweismittel bekannt werden, die zu einer niedrigeren Steuer führen, sofern dem Steuerzahler kein grobes Verschulden trifft. Hierauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz hin.
Offene Forderungen eines Pflegedienstes: Kein Anspruchsübergang bei Tod der Pflegebedürftigen
Ein Pflegedienst, der Intensivpflege in Wohngemeinschaften erbringt, wird nicht Inhaber eines Anspruchs auf Hilfe zur Pflege, wenn die Pflegebedürftige verstirbt. Das hat das Landessozialgericht (LSG) entschieden.
Bestimmte Einsprüche: Allgemeinverfügung ordnet Zurückweisung an
Am 20.11.2025 anhängige und zulässige Einsprüche gegen Festsetzungen der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer oder des Gewerbesteuermessbetrags, gegen gesonderte (und gegebenenfalls einheitliche) Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen, gegen gesonderte Verlustfeststellungen nach § 10d Absatz 4 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) oder gegen Bescheide, die die Änderung einer der vorgenannten Festsetzungen oder Feststellungen ablehnen, werden zurückgewiesen, soweit mit ihnen geltend gemacht wird, die Besteuerung von Erstattungszinsen (§ 233a Abgabenordnung) nach § 20 Absatz 1 Nr. 7 Satz 3 EStG, auch in Verbindung mit § 52a Absatz 8 Satz 2 EStG (in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2010, BGBl. 2010 I S. 1768) und § 20 Absatz 8 EStG, § 8 Absatz 1 Körperschaftsteuergesetz oder § 7 Gewerbesteuergesetz verstoße gegen das Grundgesetz.
Corona-Pandemie: Wirksamkeit bayerischer Einreise-Quarantäneverordnung offen
Ist § 1 der bayerischen Verordnung über Quarantänemaßnahmen für Einreisende zur Bekämpfung des Coronavirus vom 05.11.2020 (EQV) unwirksam oder nicht? Darüber muss der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) noch einmal entscheiden, nachdem das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) seine diesbezügliche Entscheidung aufgehoben und die Sache zurückverwiesen hat.
„Schmiergelder“ strafrechtlich eingezogen: Zur umsatzsteuerrechtlichen Bemessungsgrundlage
Strafrechtlich eingezogene Bestechungsgelder führen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat, umsatzsteuerrechtlich dazu, dass die Bemessungsgrundlage der in strafrechtlicher Hinsicht betroffenen Umsätze auf den um die eingezogenen Bestechungsgelder geminderten Betrag zu reduzieren ist.
Pferd nicht nur „etwas dominant“: Kaufvertrag kann wegen Arglist angefochten werden
Wenn in einem Kaufvertrag über ein Pferd lediglich festgehalten ist, das Tier sei „etwas dominant“, während es tatsächlich ein aggressives Verhalten an den Tag legt, dass nicht ohne Weiteres korrigierbar ist, kann der Käufer den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Das hält das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig fest.
