Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftRechtspfleger: Nordrhein-Westfalen führt Roben ein
Die Rechtspfleger bei den Gerichten in Nordrhein-Westfalen können als Amtskleidung in Zukunft eine Robe tragen. Das teilt das dortige Justizministerium mit.
Pferdebehandlung durch Tierarzt fachgerecht: Behandlungskosten zu zahlen
Eine Tierarztpraxis ist mit ihrer Klage auf Begleichung von Behandlungskosten für zwei Pferde durchgedrungen. Das Amtsgericht (AG) München stellte fest, dass sie die Behandlung der Pferde fachgerecht vorgenommen hat.
Nutzung eines Wanddruckers: Kein zulassungspflichtiges Handwerk
Der professionelle Einsatz eines vollautomatischen Wanddruckers stellt kein zulassungspflichtiges Maler- und Lackiererhandwerk dar. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Berlin in einem Eilverfahren entschieden.
Pflicht zum Nachweis einer COVID-19-Impfung: Unzulässige Richtervorlage
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Unzulässigkeit einer Richtervorlage zu § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) festgestellt. Die Vorlage betrifft die Frage, ob die Norm – die die auf bestimmte Einrichtungen und Unternehmen bezogene grundsätzliche Pflicht zum Gegenstand hatte, eine COVID-19-Schutzimpfung oder eine Genesung von der COVID-19-Krankheit nachzuweisen – im Zeitraum vom 07.11. bis 31.12.2022 mit dem Grundgesetz vereinbar war.
Fristsachen: Rechtsprechung zu anwaltlichen Kontrollpflichten geändert
Ein Rechtsanwalt hat den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen immer dann eigenverantwortlich zu prüfen, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Verfahrenshandlung, insbesondere zu deren Bearbeitung, vorgelegt werden. In diesem Fall muss er auch alle weiteren unerledigten Fristen einschließlich ihrer Notierung in den Handakten prüfen. Dabei darf er sich grundsätzlich auf die Prüfung der Vermerke in der Handakte beschränken, sofern sich keine Zweifel an deren Richtigkeit aufdrängen, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 17.05.2023, XII ZB 533/22 und vom 19.10.2022, XII ZB 113/21) zur Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts in Fristsachen entschieden hat.
Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2025: Geändertes Muster für den Ausdruck bekannt gemacht
Gemäß § 51 Absatz 4 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes ist das Bundesfinanzministerium (BMF) ermächtigt, das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu bestimmen. Es hat jetzt das geänderte Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2025 bekannt gemacht.
