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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Schwerste Geburtsschäden: 720.000 Euro Schadensersatz

Eine mit eineiigen Zwillingen schwangere Hochrisikopatientin darf ausschließlich in einer Klinik behandelt werden, die auch über eine neonatologische Intensivstation verfügt. Ihre andauernde Behandlung in einer Geburtsklinik ohne Möglichkeit der jederzeitigen notfallmäßigen intensiven medizinischen Versorgung der Neugeborenen ist grob fehlerhaft. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschieden und bestätigt, dass dem schwerstbehinderten Kind der Schwangeren ein Schmerzensgeld in Höhe von 720.000 Euro zusteht.

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Wechselseitige Abstandsflächenunterschreitung: Kein Abwehrrecht

Ein Grundstückseigentümer hat kein Abwehrrecht gegen eine Abstandsflächenunterschreitung einer benachbarten Windenergieanlage, wenn er für die auf seinem Grundstück befindliche Windenergieanlage in gleichem Maß eine Abstandsflächenreduzierung in Anspruch nimmt. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg entschieden.

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Verfassungsrechtliche Zweifel an Rechtsgrundlage eines Verwaltungsakts: Aussetzung der Vollziehung nur bei besonderem Aussetzungsinteresse?

Das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg hält an seiner Rechtsprechung fest, wonach die Gewährung der Aussetzung der Vollziehung bei verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Gültigkeit einer dem angefochtenen Verwaltungsakt zugrunde liegenden Norm zusätzlich voraussetzt, dass ein besonderes berechtigtes Interesse des Antragstellers an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes besteht, dem der Vorrang gegenüber dem öffentlichen Interesse am Vollzug des Gesetzes zukommt. Das FG verweist insoweit auf den Geltungsanspruch jedes formell verfassungsgemäß zustande gekommenen Gesetzes.

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