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Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Waschbären im Dach: Sanitärbetrieb haftet nicht

Ein Heizungsinstallateur haftet nicht für den Schaden, der entstanden ist, weil er bei der Reparatur einer Wasserleitung eine Holzverkleidung an einem Haus entfernt hat und sich sodann Waschbären im Dach des Hauses angesiedelt haben. Das hat das Landgericht (LG) Frankfurt am Main entschieden:

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