Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftPsychotherapie-Kosten: Lassen sich von der Steuer absetzen
Wer eine Psychotherapie aus eigener Tasche bezahlt, kann die Kosten steuerlich geltend machen – wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Gabelstapler im Baumarkt: War keine Stolperfalle
Eine Frau erhält nach Stolpern über einen Gabelstapler im Baumarkt keinen Schadensersatz. Das entschied das Landgericht (LG) Lübeck und bestätigte damit ein Urteil des Amtsgerichts (AG) Lübeck.
Eventim: Darf Ticketversicherung nicht manipulativ aufdrängen
Das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg hat es dem Ticketanbieter Eventim untersagt, Käufern auf manipulative und irreführende Weise eine Ticketversicherung anzubieten. Damit gab das Gericht einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) teilweise statt. Die Verbraucherschützer hatten dem Unternehmen vorgeworfen, Kunden durch die Gestaltung der Website unzulässig zu beeinflussen, um sie zum Abschluss der Versicherung zu drängen.
Durch Unterschlagung oder Untreue erlangte Einnahmen: Sind keine steuerbare Vermögensmehrung
Durch Untreue erlangte Einnahmen sind regelmäßig nicht als steuerbare Vermögensmehrungen zu beurteilen – und zwar auch dann nicht, wenn der Steuerpflichtige die veruntreuten Gelder zunächst zum Zweck der Bestechung weiterleitet, um dann absprachegemäß durch eine „Rückzahlung“ davon (teilweise) zu profitieren. Das stellt das Finanzgericht (FG) Schleswig-Holstein klar.
„Ossi“-Aufkleber: Strafbarkeit wegen mittiger Buchstaben erneut zu überprüfen
Ein Mann hatte einen Ossi-Aufkleber auf seinem Kfz angebracht. Die Staatsanwaltschaft witterte eine Straftat: Die beiden S in der Mitte des Wortes glichen den verbotenen SS-Runen. Doch das Amtsgericht (AG) Northeim sprach den Mann frei. Ob es dabei bleibt, ist allerdings offen. Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hat den Freispruch aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.
Schülerfirmen in Baden-Württemberg: Bleiben von Umsatzsteuerpflicht befreit
Schülerfirmen im Land müssen auch künftig keine Umsatzsteuer zahlen. Baden-Württemberg war mit einer entsprechenden Initiative beim Bund und den anderen Ländern erfolgreich. Damit ändert sich für Schülerfirmen an öffentlichen Schulen im Land auch ab 2027 nichts, wie das Finanzministerium des Landes mitteilt.