Preloader Icon

Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Gegen Politiker gerichtete Beleidigung: Anzahl der Follower nicht entscheidend

Für die Strafbarkeit von Beleidigungen in sozialen Medien gegenüber im politischen Leben stehenden Personen kommt es lediglich auf den Inhalt der Äußerung an. Nicht relevant sind dagegen die sonstigen Umstände, wie beispielsweise die gewählte Verbreitungsart und die Größe des Adressatenkreises. Das stellt das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken klar.

mehr lesen