Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftRiester-Rente: Kein Sonderausgabenabzug bei zu später Ausübung des Wahlrechts
Der Sonderausgabenabzug gemäß § 10a Einkommensteuergesetz (EStG) ist als Wahlrecht des Steuerpflichtigen konzipiert. Dessen Ausübung ist in zeitlicher Hinsicht nur bis zum Eintritt formeller und materieller Bestandskraft der Einkommensteuerfestsetzung möglich. Dies stellt das Finanzgericht (FG) Hessen klar.
Corona: Keine Schadensersatzansprüche gegen Biontech wegen behaupteter Impfschäden
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat bestätigt, dass einer Frau keine Schadensersatzansprüche wegen behaupteter Impfschäden durch den Impfstoff Comirnaty gegen das SARS-CoV-2-Virus zustehen. Die Klägerin habe bereits kein negatives Nutzen-Risiko-Verhältnis des Impfstoffes zur Begründung von Ansprüchen nach § 84 Arzneimittelgesetz (AMG) dargelegt.
Immobilienmakler: Provision darf gedeckelt werden
Das Unionsrecht steht einer Deckelung der Provision von Immobilienmaklern auf vier Prozent des Kauf- oder Mietpreises nicht entgegen. Allerdings müsse für Makler dennoch ein angemessener Gewinn möglich sein, so der Europäische Gerichtshof (EuGH).
Chancen-Aufenthaltsrecht: Auch für Minderjährige möglich
Die Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG – so genanntes Chancen-Aufenthaltsrecht) setzt weder voraus, dass der Ausländer volljährig ist, noch, dass er, sollte er noch keine 16 Jahre alt sein, ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung abgegeben hat. Das stellt das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) klar.
Internationale Steuerstreitigkeiten: EU-Mitgliedstaaten beraten über einen Streitbeilegungsausschuss
Derzeit verhandeln zehn EU-Mitgliedstaaten über ein multilaterales Übereinkommen zur Errichtung eines ständigen Streitbeilegungsausschusses zur Beilegung von Steuerstreitigkeiten. Das meldet das Bundesfinanzministerium (BMF).
Grundstückserwerber: Haftet nicht für unrichtige Steuerausweise in übernommenen Mietverträgen
Der Bundesfinanzhof (BFH) schließt die Haftung eines Grundstückserwerbes für unrichtige Steuerausweise in übernommenen Mietverträgen aus.
