Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftSturz über Euro-Palette im Supermarkt: Verkäufer haftet nicht
Eine Frau war bei Aldi einkaufen, als sie mit ihrem Fuß an den Preiseinschub einer Europalette stieß, der sich löste. Sie stürzte und verletzte sich. Vom Supermarktbetreiber will sie nun Schmerzensgeld- und Schadensersatz, denn der habe seine Verkehrssicherungspflichten verletzt.
Umsatzsteuerpflicht von Privatkrankenhäusern: Voraussetzungen der Steuerfreiheit
Das Finanzgericht (FG) Niedersachsen hat zur Umsatzsteuerpflicht von Privatkrankenhäusern entschieden.
Bundesmodell: 13 Prozent erheben Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid
Gegen 13 Prozent aller Grundsteuer-Feststellungsbescheide wurde bis Mitte 2024 Einspruch erhoben. Diese Angaben macht die Bundesregierung für die Länder, die das so genannte Bundesmodell anwenden, in ihrer Antwort (BT-Drs. 20/15022) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (BT-Drs. 20/14591). Sie nimmt dafür auf eine Bestandsaufnahme der Länder zum 30.06.2024 Bezug.
Verfassungsschutzbericht 2022: Vorerst keine Korrektur zu Aussagen über die AfD
30 bis 40 Prozent aller AfD-Mitglieder bescheinigt der Verfassungsschutzbericht des Bundes für das Jahr 2022 ein „extremistisches Potential“, das seien etwa 10.000 Personen. Die AfD wollte das nicht gelten lassen und beantragte Eilrechtsschutz. Damit ist sie nun auch in zweiter Instanz gescheitert.
Hessen: Bestwert für Elster-Nutzung bei Einkommensteuererklärungen
Im Jahr 2024 wurden in Hessen über 84 Prozent der Einkommensteuererklärungen digital eingereicht. Wie das Finanzministerium des Landes mitteilt, liegt Hessen damit im bundesweiten Vergleich in der Spitzengruppe. Gleichzeitig sei die Zahl der digitalen Steuerbescheide im 2024 deutlich gestiegen.
Versandapotheke DocMorris: Bestimmte Werbeaktionen dürfen verboten werden
Die Mitgliedstaaten dürfen Werbeaktionen für den Bezug unbestimmter verschreibungspflichtiger Arzneimittel in Gestalt von Preisnachlässen oder Zahlungen in Höhe eines genauen Betrags erlauben. Ferner dürfen sie Werbeaktionen für den Bezug solcher Arzneimittel verbieten, wenn damit Gutscheine für nachfolgende Bestellungen nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel sowie von Gesundheits- und Pflegeprodukten angeboten werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden.
