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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Vereinbarung über Maklerkosten: Nichtigkeit wegen Aufbürdung vollen Honorars auf Immobilienkäufer

Ein zur Nichtigkeit der entsprechenden Vereinbarung führender Verstoß gegen den in § 656d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelten Grundsatz der hälftigen Teilung des Maklerlohns liegt vor, wenn ein Makler allein für den Verkäufer einer Immobilie tätig geworden ist und der Käufer zur Zahlung des vollen Honorars an den Makler verpflichtet wird. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.

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EuGH soll entscheiden: Sind „Scraps“ Rauchtabak?

Unter „Scraps“ versteht man Nebenprodukte bei der Tabakherstellung. Fraglich ist, ob diese unter den Begriff „Tabak, der sich (…) zum Rauchen eignet“ im Sinne des Artikels 5 Absatz 1a der Tabaksteuer-Richtlinie fallen. Das soll jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) klären, wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden hat.

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Fluggastrechte: Bordkarte belegt bestätigte Flugbuchung

Eine Bordkarte kann im Zusammenhang mit Fluggastrechten ausreichen, um eine bestätigte Buchung für einen Flug nachzuweisen. Zudem schließt die Zahlung des Preises der Pauschalreise einschließlich Flug durch einen Dritten den Ausgleichsanspruch gegen die Airline bei großer Verspätung eines Flugs nicht aus, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden.

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Noch zu errichtende Immobilie: Entgelte für nachträglich vereinbarte Sonderwünsche können der Grunderwerbsteuer unterliegen

Entgelte für nachträglich vereinbarte Sonderwünsche für eine noch zu errichtende Immobilie unterliegen der Grunderwerbsteuer, wenn ein rechtlicher Zusammenhang mit dem Grundstückskaufvertrag besteht. Sie sind dann nicht in dem ursprünglichen Grunderwerbsteuerbescheid über die Besteuerung des Kaufvertrags, sondern in einem nachträglichen gesonderten Steuerbescheid zu erfassen, so der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 30.10.2024 (II R 15/22). Dies gilt allerdings nicht für Hausanschlusskosten, wenn sich der Grundstückskäufer zur Übernahme dieser Kosten bereits im (ursprünglichen) Grundstückskaufvertrag verpflichtet hat, wie der BFH in einem weiteren Urteil vom selben Tag (II R 18/22) entschieden hat.

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