Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftAls Zahnarzt tätiger Mitunternehmer: Zur selbstständigen Tätigkeit
Ein als Zahnarzt zugelassener Mitunternehmer übt im Rahmen eines Zusammenschlusses von Berufsträgern den freien Beruf selbst aus, wenn er neben einer gegebenenfalls äußerst geringfügigen behandelnden Tätigkeit vor allem und weit überwiegend organisatorische und administrative Leistungen für den Praxisbetrieb der Mitunternehmerschaft erbringt.
Steuern sparen im Frühling: So funktioniert es
Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) gibt Steuertipps für den Frühling.
Kein bezahlter Urlaub nach Geburt des Kindes: Junger Vater hat keinen Schadensersatzanspruch
In Deutschland haben junge Väter nach der Geburt ihres Kindes keinen Anspruch auf einen zweiwöchigen bezahlten Vaterschaftsurlaub. Ein solcher ergibt sich auch nicht aus einer fehlenden Umsetzung der EU-Richtlinie zur Familienstartzeit, wie das Landgericht (LG) Berlin II entschieden hat.
Photovoltaik-Anlage: So bleibt sie 2025 steuerfrei
Für eine kleine PV-Anlage muss seit 2022 in der Regel keine Einkommensteuer und keine Gewerbesteuer gezahlt werden. Ab 2025 gilt die Steuerbefreiung für PV-Anlagen bis 30 Kilowatt peak (kWp) sogar für sämtliche Gebäudearten, informiert der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) und teilt drei wichtige Fakten für kleine und privat betriebene PV-Anlagen mit.
Baden-Württemberg: Steuereinnahmen der Gemeinden rückläufig
Die Netto-Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg sind nach Angaben der vierteljährlichen kommunalen Kassenstatistik im Jahr 2024 auf 21,1 Milliarden Euro gesunken. Gegenüber 2023 entspricht dies einem Rückgang von 2,1 Prozent, wie das Statistische Landesamt mitteilt.
Justizstandort Frankfurt: Hessen will Commercial Courts und Chambers errichten
Der Justizstandort Frankfurt am Main soll durch die Errichtung von Commercial Courts und Chambers gestärkt werden. Möglich ist das aufgrund des Justizstandortstärkungsgesetzes, das am 01.04.2025 in Kraft getreten ist.