Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftRegierung: Finanzierung privater Vereine kein Thema
Die Bundesregierung befasst sich nicht mit der Finanzierung privater gemeinnütziger oder nicht gemeinnütziger Vereine und Stiftungen. Das teilt sie in ihrer Antwort (20/15079) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14957) mit. Die Abgeordneten wollten unter anderem wissen, ob der Regierung bekannt ist, dass der gemeinnützige Verein »Dezernat Zukunft« der »Lebensgefährtin von Bundeskanzleramtschef Wolfgang Schmidt« weit überwiegend von ausländischen Großspendern finanziert werde.
Verspätete Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie kostet Deutschland 34 Mio Euro
Deutschland hat die Whistleblower-Richtlinie viel zu spät umgesetzt. Das hat der EuGH nun sanktioniert. Dass der Vermittlungsausschuss angerufen werden musste, spielte unionsrechtlich keine Rolle. Auch andere Länder müssen zahlen.
Finanzamt darf Mietverträge anfordern
Steuerpflichtige sind zur Mitwirkung im Besteuerungsverfahren verpflichtet. Dazu gehört nicht nur die Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen als solche. Auch darüber hinaus kann die Finanzverwaltung die Mitwirkung verlangen, sei es durch die Erstellung von Buchhaltung und Belegen oder die Aufbewahrung und Vorlage von Nachweisen und Unterlagen. Ob darunter auch die Vorlage von Mietverträgen gehört, musste der Bundesfinanzhof nun entscheiden.
Keine grundsätzliche Bedeutung einer Entscheidung: Zur Zulässigkeit einer Revision
Fragen, deren Beantwortung wesentlich von den Umständen des Einzelfalls abhängig ist, sind grundsätzlich nicht klärungsbedürftig und vermögen daher die Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung nicht zu rechtfertigen, erklärt der BFH.
Verluste aus Containerleasing-Modell gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen
Vor einigen Jahren haben sich zahlreiche Anleger an Container-Leasing-Modellen der Firma P&R beteiligt. Das Konzept sah vor, dass die Anleger Seefrachtcontainer kauften und anschließend über die Vermittlung des Anbieters an Nutzer vermieten. Die Mieterträge waren dabei vom Anbieter ebenso garantiert wie der Rückkauf der Container nach einer festen Laufzeit. Nachdem das Modell anfänglich sehr gut lief, musste das Unternehmen 2018 Insolvenz anmelden. Das Geschäftsmodell stellte sich als Betrug heraus. Doch was bedeutet das steuerlich? Damit müsste sich das Finanzgericht Baden-Württemberg nun noch einmal beschäftigen.
Synchrone Duplexgaragen: Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Warnhinweise
Laufen zwei benachbarte Duplex-Garagen synchron, das heißt, wird bei Bedienung der einen Anlage auch die andere mitbewegt, so muss hierauf hingewiesen werden. Ansonsten haftet der Verantwortliche für die auftretenden Schäden, wie aus einem Urteil des Amtsgerichts (AG) München hervorgeht.
