Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftFinanzamt darf Mietverträge anfordern
Steuerpflichtige sind zur Mitwirkung im Besteuerungsverfahren verpflichtet. Dazu gehört nicht nur die Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen als solche. Auch darüber hinaus kann die Finanzverwaltung die Mitwirkung verlangen, sei es durch die Erstellung von Buchhaltung und Belegen oder die Aufbewahrung und Vorlage von Nachweisen und Unterlagen. Ob darunter auch die Vorlage von Mietverträgen gehört, musste der Bundesfinanzhof nun entscheiden.
Keine grundsätzliche Bedeutung einer Entscheidung: Zur Zulässigkeit einer Revision
Fragen, deren Beantwortung wesentlich von den Umständen des Einzelfalls abhängig ist, sind grundsätzlich nicht klärungsbedürftig und vermögen daher die Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung nicht zu rechtfertigen, erklärt der BFH.
Ursächlichkeit der Behinderung für die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt
Die steuerliche Behandlung von Kindergeldansprüchen für Kinder mit Behinderung ist eine komplexe und häufig streitanfällige Materie, insbesondere wenn es um die Frage geht, ob und in welchem Umfang eine Behinderung ursächlich für die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt ist.
Wann ist ein Gewerbe Handwerk?
Ist ein Gewerbe dem Handwerk zuzuordnen, oder zählt es eher zu Industrie, Handel oder Dienstleistungen? Die Zuordnung ist nicht immer einfach und kann sich auch ändern. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hilft nun mit einer aktualisierten Fassung des „Leitfadens Abgrenzung“.
BGH eröffnet Strafverfahren wegen Vorwürfen gegen rechtsextremistische Kampfsportgruppe vor dem Thüringer Oberlandesgericht
Der für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat hat auf eine sofortige Beschwerde des Generalbundesanwalts dessen Anklage unter anderem wegen des Vorwurfs der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung vor dem Thüringer Oberlandesgericht eröffnet.
BMF-Entwurf zu Bildungsleistungen: Experten und DStV fordern Nachbesserungen
Seit dem 01.01.2025 gelten für die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen neue Regeln. Diese sorgen in der Praxis für erhebliche Unsicherheit. Das BMF legte jüngst den Entwurf eines Schreibens vor, das für Klarheit sorgen soll. Das Gegenteil ist der Fall. Deshalb fordern renommierte Umsatzsteuerexperten gemeinsam mit dem DStV eine Übergangsregelung und mehr Rechtssicherheit.
