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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

vzbv: Regulierung personalisierter Werbung überfällig

Tracking und Profilbildung zu Werbezwecken führen zu gravierenden Risiken für Verbraucher:innen und die Gesellschaft. Das zeigt ein Gutachten im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Die Praxis der Werbeindustrie, Menschen anhand ihrer individuellen Vorlieben, Verhaltensweisen und Schwächen zu kategorisieren und zu beeinflussen, führt zu Manipulation, Diskriminierung und Vertrauensverlust. Der vzbv fordert: Die Europäische Kommission muss Tracking und Profilbildung für Werbung verbieten und den Schutz digitaler Grundrechte sicherstellen.

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Erleichterter Abzug von Ukraine-Spenden bis Ende 2025

Die steuerlichen Erleichterungen für Privatpersonen und Betriebe für geleistete Hilfen an die Ukraine wegen des dortigen Krieges waren ursprünglich bis zum 31.12.2024 befristet. Der steuerliche Begünstigungszeitraum insbesondere für den erleichterten Spendenabzug, für steuerfreie Arbeitslohnspenden, für das Sponsoring und für den Verzicht auf die Umsatzsteuer auf unentgeltlich gespendete technische Hilfen (z.B. Baumaterial, Baumaschinen) zur Reparatur kriegsbeschädigter Infrastruktur in der Ukraine wurde inzwischen bis zum 31.12.2025 verlängert (BMF-Schreiben vom 4.12.2024, BStBl. 2024 I S. 1545).

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Kosten einer künstlichen Befruchtung als außergewöhnliche Belastungen

Die steuerliche Anerkennung von außergewöhnlichen Belastungen ist ein zentraler Aspekt des deutschen Einkommensteuerrechts, der vor allem bei medizinischen Behandlungen häufig zu Streitigkeiten führt. Eine besondere Bedeutung kommt dabei Aufwendungen zu, die durch Krankheitskosten entstehen, insbesondere wenn diese nicht unmittelbar die steuerpflichtige Person betreffen, sondern durch biologische oder rechtliche Zusammenhänge auch andere Personen einbeziehen.

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Immobilienverkauf an Angehörige: zinslose Kaufpreisraten kein Kapitalertrag?

Wird eine sich im Privatvermögen befindliche Immobilie innerhalb der Familie weiterverkauft, erfolgt oft eine zinslose Stundung des vereinbarten Kaufpreises mit Vereinbarung einer Ratenzahlung über Jahrzehnte. Nach der bisherigen Rechtsprechung ist das als Einräumung eines Darlehens zu beurteilen, weshalb das Finanzamt beim Verkäufer fiktive Darlehenszinsen als Kapitalertrag gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG mit Abgeltungsteuer belastet. Denn bei einem erst später zu zahlenden Kaufpreis ohne konkrete Zinsvereinbarung sei der Kaufpreis höher angesetzt worden als bei sofortiger Überweisung zum Zeitpunkt des Kaufs. Die Summe der Ratenzahlungen enthalte somit rechnerisch einen Zinsanteil, der durch Abzinsung zu ermitteln ist.

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