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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Kein steuerlicher Verlustabzug für angebliches Darlehen

Der Kläger, ein ehemaliger Rechnungsprüfer und Steuerberater, stritt mit dem Finanzamt über die steuerliche Berücksichtigung eines Verlustes aus einem behaupteten Darlehen an seinen Sohn, W. X. Der Kläger hatte seinem Sohn im Jahr 2010 einen Betrag von 40.417,41 € überwiesen und behauptete, dies sei ein Darlehen gewesen. Der Sohn bestritt dies und erklärte, es habe sich um eine Schenkung gehandelt. Der Kläger wollte den Verlust aus diesem Darlehen sowie die entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten steuerlich geltend machen.

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Sozialplanabfindung: Ab wann müssen Verzugszinsen gezahlt werden?

Abfindungsansprüche aus einem durch Spruch der Einigungsstelle beschlossenen Sozialplan, der erfolglos gerichtlich angefochten wurde, werden zu dem im Sozialplan bestimmten Zeitpunkt und nicht erst mit Rechtskraft der Entscheidung in dem Beschlussverfahren über die Wirksamkeit des Einigungsstellenspruchs fällig.

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vzbv: Regulierung personalisierter Werbung überfällig

Tracking und Profilbildung zu Werbezwecken führen zu gravierenden Risiken für Verbraucher:innen und die Gesellschaft. Das zeigt ein Gutachten im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Die Praxis der Werbeindustrie, Menschen anhand ihrer individuellen Vorlieben, Verhaltensweisen und Schwächen zu kategorisieren und zu beeinflussen, führt zu Manipulation, Diskriminierung und Vertrauensverlust. Der vzbv fordert: Die Europäische Kommission muss Tracking und Profilbildung für Werbung verbieten und den Schutz digitaler Grundrechte sicherstellen.

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Kontaktdaten

Roth & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

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