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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Freiberufliche Einkünfte einer Mitunternehmerschaft bei kaufmännischer Führung durch einen Berufsträger

Ein als Zahnarzt zugelassener Mitunternehmer übt im Rahmen eines Zusammenschlusses von Berufsträgern den freien Beruf selbst aus, wenn er neben einer gegebenenfalls äußerst geringfügigen behandelnden Tätigkeit vor allem und weit überwiegend organisatorische und administrative Leistungen für den Praxisbetrieb der Mitunternehmerschaft erbringt. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.

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Wirtschaftliches Eigentum an zur Sicherheit übereigneten Aktien

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat über das wirtschaftliche Eigentum an zur Sicherheit übereigneten Aktien entschieden. Werden Aktien zur Sicherheit übereignet, sind sie steuerlich ab dem Eigentumsübergang dem Erwerber und Sicherungsnehmer zuzurechnen, wenn dieser die wesentlichen mit den Aktien verbundenen Rechte (insbesondere Veräußerung und Ausübung von Stimmrechten) rechtlich und tatsächlich unabhängig vom Eintritt eines Sicherungsfalls ausüben kann.

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Keine Aussetzung der Vollziehung der neuen Grundsteuer wegen Verfassungswidrigkeit ohne besonderes Aussetzungsinteresse

Beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg sind in den letzten Wochen zahlreiche Anträge auf Aussetzung der Vollziehung von Grundsteuerwertbescheiden eingegangen. In diesen machen die Antragsteller zu einem großen Teil geltend, dass die Bewertungsvorschriften für die Grundsteuer verfassungswidrig seien, und möchten einen Zahlungsaufschub bis zu einer endgültigen Entscheidung über diese Frage erreichen. Dem Anschein nach stehen hinter diesen oft wortgleichen Anträgen Informationen, die über einen YouTube-Kanal verbreitet werden.

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»Klimaneutral bis 2050«: Frühere Werbeaussage des Sportartikelherstellers Adidas beanstandet

Die pauschale Werbung mit Klimaschutz ist irreführend und unzulässig, entschied das OLG Nürnberg-Fürth. Der beklagte Sportartikelhersteller hatte in seiner Werbung nicht ausreichend dargestellt, wie die Klimaneutralität konkret erreicht werden soll. Weil damit der unzutreffende Eindruck erweckt wurde, dass dies allein durch Emissionsreduzierungen erfolgt, wurde das Unternehmen zur Unterlassung der entsprechenden Aussage verurteilt.

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Deutsche Umwelthilfe gewinnt Klimaklage gegen Lufthansa

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat einen wichtigen Sieg gegen irreführende Werbung der Deutschen Lufthansa AG mit dem vermeintlichen »CO2-Ausgleich« ihrer Flüge errungen. Das Landgericht Köln folgte der Argumentation der DUH, wonach das Ausgleichs- und Reduktionsversprechen des Unternehmens unhaltbar ist (Az. 84 O 29/24). Die Lufthansa hat damit gegen das gesetzliche Irreführungsverbot verstoßen.

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