Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftBetrug in Corona-Testzentren: Steuerfahndung treibt 100 Millionen Euro Steuern ein
In Nordrhein-Westfalen hat es während der Corona-Pandemie zahlreiche Versuche des Steuerbetrugs im Zusammenhang mit dem Betrieb von Testzentren gegeben. Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) zieht eine landesweite Bilanz: Insgesamt hätten die Steuerfahnder rund 720 Betrugsfälle aufgedeckt. Ihre Ermittlungen hätten dem Land ein steuerliches Mehrergebnis von rund 106 Millionen Euro eingebracht.
Differenzbesteuerung: Neuregelung schränkt Optionen ein
Die Differenzbesteuerung nach § 25a Umsatzsteuergesetz (UStG) wurde zum Jahr 2025 geändert. Bislang konnten Wiederverkäufer von Kunstgegenständen, Sammlungsstücken oder Antiquitäten die Differenzbesteuerung optional anwenden, wenn sie diese Waren selbst aus Nicht-EU-Ländern importierten oder von Nicht-Wiederverkäufern erwarben. Dabei war es unerheblich, ob beim Einkauf der normale oder ermäßigte Steuersatz galt. Die neue Regelung schränke diese Option ein, meldet der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz.
Hecken: Keine allgemeine Höhenbegrenzung
Im Landesnachbarrecht gibt es keine allgemeine, von der konkreten Ausgestaltung im Landesnachbargesetz unabhängige Höhenbegrenzung für Hecken. So der Bundesgerichtshof (BGH).
Erweiterte Maskenpflicht für Grundschüler: Klage aus formalen Gründen erfolgreich
Die in Schleswig-Holstein in der Zeit vom 01. bis 30.11.2020 geltende erweiterte Mund-Nasen-Bedeckungspflicht für Grundschüler war zwar inhaltlich nicht zu beanstanden, die zugrunde liegende Landesverordnung aber aus formalen Gründen unwirksam. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes entschieden.
Verkehrschaos als erheblicher Grund für Terminsaufhebung
In einem aktuellen Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) wurde entschieden, dass erhebliche Gründe für eine Terminsaufhebung vorliegen, wenn einem Kläger die Anreise zur mündlichen Verhandlung aufgrund seines Gesundheitszustands mit öffentlichen Verkehrsmitteln unzumutbar ist und die Anreise mit dem eigenen Auto verkehrsbedingt unmöglich ist. Dies gilt, wenn der Kläger das Gericht noch vor Beginn der mündlichen Verhandlung telefonisch informiert und nach Beendigung seiner Fahrt die Umstände seiner Verhinderung glaubhaft macht.
Spezi gegen Bauerlimo
Die unter anderem für das Markenrecht zuständige 33. Zivilkammer des Landgerichts München I hat heute einer Brauerei die Nutzung der konkreten farblichen Produktaufmachung des von ihr vertriebenen Cola-Mix-Getränks für die Bundesrepublik Deutschland untersagt.
