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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Vorsteuer-Vergütungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer: Zum Nachweis durch E-Rechnungen

Im Vorsteuer-Vergütungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer sind die Vorsteuerbeträge durch Vorlage von Rechnungen und Einfuhrbelegen im Original nachzuweisen (§ 61a Absatz 2 Satz 3 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung – UStDV). Nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer müssen zudem durch behördliche Bescheinigung nachweisen, dass sie als Unternehmer unter einer Steuernummer eingetragen sind (§ 61a Absatz 4 UStDV).

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Sauna: Kein Ort für gesellige Schwätzchen

Verbrennungen an den Füßen hatte ein Sauna-Besucher, nachdem er sich vor dem Verlassen der Sauna etwa zwei Minuten mit einem Bekannten am Saunaofen unterhalten hatte. Schadensersatz erhält er deswegen nicht: Längeres Stehen in der Sauna sei kein typisches Nutzerverhalten, begründete das Landgericht (LG) Coburg seine Entscheidung.

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