Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftKindergeld für behinderte Kinder: Ermittlung der behinderungsbedingten Fahrtaufwendungen
Werden im Rahmen der Prüfung der behinderungsbedingten Unfähigkeit zum Selbstunterhalt die behinderungsbedingten Mehraufwendungen nicht im Einzelnen nachgewiesen, sondern wird der Behinderten-Pauschbetrag gemäß § 33b Absatz 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) angesetzt, können daneben nicht zusätzlich Aufwendungen angesetzt werden, die entweder bereits durch den Pauschbetrag für den Grundbedarf oder den Behinderten-Pauschbetrag abgegolten werden. Das stellt der Bundesfinanzhof (BFH) klar.
Wettvermittlungsstellen: Abstandsregelung in Nordrhein-Westfalen rechtens
Die in Nordrhein-Westfalen geltende Regelung, nach der Wettvermittlungsstellen regelmäßig einen Mindestabstand von 350 Metern zu öffentlichen Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe einhalten müssen, ist mit höherrangigem Recht vereinbar. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes entschieden.
Influencer: Ertragsteuerliche Behandlung
Das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein hat zur ertragsteuerlichen Behandlung von digital agierenden Steuerzahlern Stellung genommen.
BND: Muss der Presse keine Auskunft zu Einsatz der Spyware „Pegasus“ erteilen
Der Bundesnachrichtendienst (BND) ist nicht verpflichtet, einem Journalisten Auskünfte über den Erwerb und Einsatz der Software „Pegasus“ zu erteilen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden.
JStG 2024: Auch Wirtschaftsprüferkammer kritisiert beA-Verbot
Auch die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) wendet sich gegen die Wiederaufnahme des „beA“-Verbots in das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024).
Vorauszahlung an Handwerker: Nicht ohne Rechnung
Die Lohnsteuerhilfe Bayern informiert über ein Urteil des Düsseldorfer Finanzgerichts (FG), in dem es um den Steuerabzug von Handwerkerleistungen bei einem Ehepaar ging, genauer gesagt um eine Vorauszahlung auf künftige Handwerkerleistungen im nachfolgenden Veranlagungszeitraum. Das FG habe die Steuervorteile abgelehnt (14 K 1966/23 E).