Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftSchätzungen im Wege externen Betriebsvergleichs auf Grundlage amtlicher Richtsatzsammlung: Rechtmäßigkeit nicht ernstlich zweifelhaft
Das schleswig-holsteinische Finanzgericht (FG) hat über die gerichtliche Aussetzung der Vollziehung von Schätzungsbescheiden im Anschluss an eine Steuerfahndungsprüfung entschieden.
Cum-Cum und Cum-Ex: Bundesregierung nennt Daten
380 Cum-Ex-Verdachtsfälle mit einem Volumen nicht anrechenbarer oder erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von 3,8 Milliarden Euro haben sich zum 31.12.2023 in Bearbeitung befunden. Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 20/12988) auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 20/12678) der Gruppe Die Linke.
Steuerlich geförderte private Altersvorsorge: Reform in Arbeit
Die Bundesregierung will die steuerlich geförderte private Altersvorsorge grundlegend reformieren. Dies meldet das Bundesfinanzministerium (BMF).
Corona-Soforthilfe: Nicht ohne Nebenbestimmungen
Nebenbestimmungen zu Bewilligungsbescheiden über die Corona-Soforthilfen in Nordrhein-Westfalen dürfen nicht isoliert aufgehoben werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschieden.
Steuergesetzentwurf: Bundesrat einverstanden
Der Bundesrat erhebt keine Einwände gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 (BT-Drs. 20/12783). Das habe die Länderkammer in ihrer Sitzung am 27.09.2024 beschlossen, heißt es in einer Unterrichtung der Bundesregierung (BT-Drs. 20/13084).
Gewalt und Todesdrohungen: Rechtfertigen Entzug des Sorgerechts
Vom Vater gegen die Mutter der gemeinsamen Kinder verübte häusliche Gewalt, Nachstellungen und Bedrohungen können im Einzelfall die Übertragung des Sorgerechts allein auf die Mutter rechtfertigen. Von einem Kind miterlebte Gewalt gegen seine Mutter sei eine spezielle Form der Kindesmisshandlung, so das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main, das die Beschwerde eines Vaters gegen die Übertragung des Sorgerechts auf die Mutter zurückwies.