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Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Eventim: Darf Ticketversicherung nicht manipulativ aufdrängen

Das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg hat es dem Ticketanbieter Eventim untersagt, Käufern auf manipulative und irreführende Weise eine Ticketversicherung anzubieten. Damit gab das Gericht einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) teilweise statt. Die Verbraucherschützer hatten dem Unternehmen vorgeworfen, Kunden durch die Gestaltung der Website unzulässig zu beeinflussen, um sie zum Abschluss der Versicherung zu drängen.

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