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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Nach Angriff auf Obdachlosen: Schule darf Schüler rauswerfen

Eine Gesamtschule durfte einen Zehntklässler mit sofortiger Wirkung von der Schule entlassen, weil dieser mit weiteren Jugendlichen einen Obdachlosen angegriffen und auf den am Boden liegenden Mann eingetreten und -geschlagen hat. Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hat einen Eilantrag des Schülers abgelehnt.

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Verbindliche Grundschulempfehlung: Eilanträge erfolglos

Sieben Grundschüler in Baden-Württemberg müssen vorerst hinnehmen, nicht das Gymnasium besuchen zu dürfen. Das Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe hat ihre Eilanträge zur verbindlichen Grundschulempfehlung abgelehnt. Gleichzeitig hat es allerdings Zweifel an der Rechtmäßigkeit des so genannten Potenzialtests geäußert.

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Midijob: Weniger Steuern und geringere Sozialversicherungsbeiträge

Fast jeder kennt den Minijob: Dabei darf man in diesem Jahr durchschnittlich 556 Euro im Monat verdienen, ohne Steuern und Sozialabgaben zahlen zu müssen. Nicht ganz so bekannt ist der Midijob: Dabei darf man bis zu 2.000 Euro im Monat verdienen, ohne dass die Höchstsätze an Steuern und Sozialabgaben fällig werden. Welche Bedingungen dafür gelten und welche Vorteile das mit sich bringt, erläutert die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH).

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Kontaktdaten

Roth & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

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