Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftNach Angriff auf Obdachlosen: Schule darf Schüler rauswerfen
Eine Gesamtschule durfte einen Zehntklässler mit sofortiger Wirkung von der Schule entlassen, weil dieser mit weiteren Jugendlichen einen Obdachlosen angegriffen und auf den am Boden liegenden Mann eingetreten und -geschlagen hat. Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hat einen Eilantrag des Schülers abgelehnt.
Berufsgeheimnisträger: Anforderungen an das Fahrtenbuch
Das Finanzgericht (FG) hat zu den Anforderungen entschieden, die an ein Fahrtenbuch von Berufsgeheimnisträgern (hier: einem Anwalt) zu stellen sind.
Terminsverlegung wegen Erkrankung des Kindes: Ärztliches Attest muss Art und Schwere der Erkrankung ausweisen
Stellt ein Prozessvertreter einen Antrag auf Terminsverlegung mit der Begründung, dass sein sechsjähriger Sohn an Brechdurchfall leide, muss die Art und Schwere der Erkrankung laut Bundesfinanzhof aus dem zur Glaubhaftmachung vorgelegten ärztlichen Attest zu entnehmen sein.
Straßenprostitution in Trier: Sperrgebietsverordnung rechtmäßig
Die zum 01.05.2023 in Kraft getretene Sperrgebietsverordnung der Stadt Trier, mit der die Straßenprostitution grundsätzlich im gesamten Stadtgebiet verboten und lediglich in einem bestimmten Teilbereich zugelassen wird, ist rechtmäßig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz entschieden.
Verbindliche Grundschulempfehlung: Eilanträge erfolglos
Sieben Grundschüler in Baden-Württemberg müssen vorerst hinnehmen, nicht das Gymnasium besuchen zu dürfen. Das Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe hat ihre Eilanträge zur verbindlichen Grundschulempfehlung abgelehnt. Gleichzeitig hat es allerdings Zweifel an der Rechtmäßigkeit des so genannten Potenzialtests geäußert.
Midijob: Weniger Steuern und geringere Sozialversicherungsbeiträge
Fast jeder kennt den Minijob: Dabei darf man in diesem Jahr durchschnittlich 556 Euro im Monat verdienen, ohne Steuern und Sozialabgaben zahlen zu müssen. Nicht ganz so bekannt ist der Midijob: Dabei darf man bis zu 2.000 Euro im Monat verdienen, ohne dass die Höchstsätze an Steuern und Sozialabgaben fällig werden. Welche Bedingungen dafür gelten und welche Vorteile das mit sich bringt, erläutert die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH).
