Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftHündin: Hat in Spielhalle nichts zu suchen
Jahrelang durfte sie ihre Hündin mit zur Arbeit bringen – doch damit ist jetzt Schluss. Nur noch bis Ende Mai darf das Tier eine als Spielhallenaufsicht Beschäftigte zur Arbeit begleiten. Das ergibt sich aus einem Vergleich, den sie mit ihrem Arbeitgeber geschlossen hat.
Nach Trunkenheitsfahrt mit schwerem Unfall: Jäger bekommt keinen neuen Jagdschein
Ein Jäger, der im betrunkenen Zustand seine Jagdwaffe im Pkw transportiert, besitzt nicht die erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit zur (Wieder-)Erteilung eines Jagdscheins. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Münster entschieden. Für nicht entscheidend hielt es, ob die mitgeführte Waffe geladen war oder nicht.
Bauarbeiter: Sind regelmäßig abhängig beschäftigt
Bauarbeiter, die auf Baustellen einfache Arbeiten verrichten, einen festen Stundenlohn erhalten und am Markt nicht erkennbar unternehmerisch auftreten, sind regelmäßig abhängig Beschäftigte, für welche die Baufirmen Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten haben. Dies entschied das Landessozialgericht (LSG) Hessen mit drei Urteilen.
Schwerhöriger Kapitän: Ist berufsunfähig
Die Schwerhörigkeit eines Kapitäns führt auch dann zur Berufsunfähigkeit, wenn grundsätzlich Hörgeräte das Hörvermögen im erforderlichen Umfang wieder herstellen könnten. Denn: Nach den Regelungen der Maritime-Medizin-Verordnung des Bundes ist Besatzungsmitgliedern des Decksdienstes das Tragen von Hörhilfen grundsätzlich untersagt. Hierauf weist das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hin.
Formwechsel: Kann Veräußerung im Sinne der Regelung über den Einbringungsgewinn II sein
Eine Veräußerung, die zur Entstehung eines Einbringungsgewinns II (§ 22 Absatz 2 Satz 1 Umwandlungssteuergesetz – UmwStG – 2006) führt, liegt auch dann vor, wenn die Kapitalgesellschaft, deren Anteile im Rahmen eines qualifizierten Anteilstausches in eine andere Kapitalgesellschaft eingebracht worden sind, innerhalb von sieben Jahren nach dem Einbringungszeitpunkt in eine Personengesellschaft formgewechselt wird. Das stellt der Bundesfinanzhof (BFH) klar.
Schöffen: Haben keinen Anspruch auf Urteilsabschrift
Nach Beendigung eines Strafverfahrens haben Schöffen in der Regel kein Recht, die Urteilsbegründung zu dem Verfahren zu erhalten, an dem sie mitgewirkt haben. Diese Ansicht vertritt nicht nur das Landgericht Berlin I, sondern nun auch das Kammergericht (KG), wie die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) mitteilt.
