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Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Versicherungspflicht von Lehrenden: Hängt immer vom Einzelfall ab

Ob Lehrende sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, hängt von den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab. Es gibt keine gefestigte und langjährige Rechtsprechung, wonach eine lehrende Tätigkeit – insbesondere als Dozent an einer Volkshochschule – bei entsprechender Vereinbarung stets als selbstständig anzusehen wäre. Das stellt das Bundessozialgericht (BSG) klar.

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