Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftSchrems gegen Facebook: Kein zeitlich unbegrenzter Zugriff auf personenbezogene Daten für personalisierte Werbung
Erneuter Erfolg für Maximilian Schrems: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass ein soziales Online-Netzwerk wie Facebook nicht sämtliche personenbezogenen Daten, die es für Zwecke der zielgerichteten Werbung erhalten hat, zeitlich unbegrenzt und ohne Unterscheidung nach ihrer Art verwenden darf.
Kennzeichnung von Lebensmitteln: Auch vegane Produkte dürfen „Steak“ oder „Wurst“ heißen
Ein EU-Mitgliedstaat kann die Verwendung von Begriffen, die traditionell mit Erzeugnissen tierischen Ursprungs in Verbindung gebracht werden, zur Bezeichnung eines Erzeugnisses, das pflanzliche Eiweiße enthält, nicht verbieten, wenn er keine rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung eingeführt hat. Dies stellt der Europäische Gerichtshof (EuGH) klar.
Ungarn: Muss Einzelhandelssteuer abschaffen
Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit der Übermittlung eines Aufforderungsschreibens ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn einzuleiten, weil das Land seine Einzelhandelssteuerregelung nicht mit der Niederlassungsfreiheit in Einklang gebracht hat.
Form bei E-Akte: Steuerberater dürfen keine Word-Dateien versenden
Elektronische Dokumente sind nur dann wirksam bei Verfahren mit E-Akte eingereicht, wenn sie in einem der gesetzlich vorgeschriebenen Dateiformate (pdf oder TIFF) übermittelt werden. Word-Dokumente wahrten die Formvorgaben nicht, so der Bundesfinanzhof (BFH). Laut Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) schließt er sich damit der gleichlautenden Rechtsprechung von Bundesgerichtshof (BGH) und Bundesarbeitsgericht (BAG) an. Offen bleibe nach dem Beschluss des BFH allerdings, wie die Formvorschriften bei Papierakten zu werten sind.
Malta: Muss wirksame Amtshilfe bei Beitreibung von Forderungen anderer Mitgliedstaaten leisten
Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit der Übermittlung eines Aufforderungsschreibens ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Malta einzuleiten, weil das Land anderen Mitgliedstaaten bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen keine wirksame Amtshilfe leistet.
Werbeanlagen im Außenbereich: Nicht zulässig
Fahrzeuganhänger mit aufgebrachter Werbung und politische Protestplakate sind als Werbeanlagen auf Grundstücken im Außenbereich grundsätzlich unzulässig und müssen daher entfernt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht (VG) Mainz.