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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Säumniszuschläge ab dem mit Beginn des Ukraine-Kriegs einsetzenden Zinsanstieg: Keine ernstlichen Zweifel an Verfassungsmäßigkeit der Höhe

Aufgrund des deutlichen und nachhaltigen Anstiegs der Marktzinsen, der seit dem russischen Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 zu verzeichnen ist, bestehen jedenfalls seit März 2022 keine ernstlichen Zweifel mehr an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung über die Höhe der Säumniszuschläge. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Nach § 240 der Abgabenordnung (AO) sei für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von einem Prozent des rückständigen Steuerbetrags zu entrichten, umgerechnet auf das Jahr also zwölf Prozent.

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Büro für ehemaligen Bundeskanzler: Klärung eines Anspruchs auf Zurverfügungstellung obliegt nicht den Verwaltungsgerichten

Der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten ist nicht eröffnet, wenn ein ehemaliger Bundeskanzler und die Bundesrepublik Deutschland um die personelle und sachliche Ausstattung eines Büros zur Wahrnehmung von nachwirkenden Aufgaben aus der früheren Stellung als Verfassungsorgan streiten. Es handelt sich um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden.

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Politische Beamte: Bundesregierung muss Presse nicht über Entlassungsgründe informieren

Eine Zeitung berichtet über die angeblichen Gründe für die Entlassung eines politischen Beamten in einem Bundesministerium. Der Beamte erstreitet einen zivilrechtlichen Anspruch auf presserechtliche Unterlassung der Berichterstattung. Eine Vernehmung zweier früherer Mitglieder der Bundesregierung als Zeugen für die Entlassungsgründe genehmigt die Regierung für das Berufungsverfahren nicht. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hält das für rechtens.

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