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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Photovoltaik-Anlage: So bleibt sie 2025 steuerfrei

Für eine kleine PV-Anlage muss seit 2022 in der Regel keine Einkommensteuer und keine Gewerbesteuer gezahlt werden. Seit 2025 gelte die Steuerbefreiung für PV-Anlagen bis 30 Kilowatt peak (kWp) sogar für sämtliche Gebäudearten, so die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH).

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Fristenkontrolle: Für Wiedereinsetzung müssen Anwälte genaue Angaben machen

Begehrt eine Partei Wiedereinsetzung, muss das Verschulden des Prozessbevollmächtigten an der Nichteinhaltung der Frist zweifelsfrei ausgeschlossen sein. Der Vortrag, in der Kanzlei werde vor Büroschluss noch einmal „kontrolliert, ob alle Fristsachen erledigt sind“, reiche dafür nicht aus, hat der Bundesgerichtshof (BGH) laut Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) entschieden. Eine Anwältin hätte die strengeren Anforderungen der Rechtsprechung an den Vortrag zur kanzleiinternen Fristenkontrolle kennen und erfüllen müssen (Beschluss vom 25.02.2025, VI ZB 36/24).

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Kontaktdaten

Roth & Kollegen
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Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

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