Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftCorona-Lockdown: Land Baden-Württemberg schuldet Kaufhausketten keinen Schadensersatz wegen ausgefallenen Gewinns
Zwei große Kaufhausketten erhalten vom Land Baden-Württemberg keinen Schadensersatz wegen Gewinnausfällen aufgrund des Corona-Lockdowns. Das hat das Landgericht (LG) Stuttgart entschieden. Die Muttergesellschaft der Kaufhausketten hatte über 32 Millionen Euro geltend gemacht.
Steueroasen: Daten-Aufarbeitung geht in Nordrhein-Westfalen „in die heiße Phase“
Mit Hilfe von Offshore-Dienstleistern sollen Verdächtige hohe Summen an Steuern hinterzogen haben. Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) und die Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftskriminalität Bochum gehen in Nordrhein-Westfalen jetzt gemeinsam gegen Beschuldigte vor. Das meldet die Finanzverwaltung des Landes.
Photovoltaik-Anlage: So bleibt sie 2025 steuerfrei
Für eine kleine PV-Anlage muss seit 2022 in der Regel keine Einkommensteuer und keine Gewerbesteuer gezahlt werden. Seit 2025 gelte die Steuerbefreiung für PV-Anlagen bis 30 Kilowatt peak (kWp) sogar für sämtliche Gebäudearten, so die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH).
Steuererklärung 2024: Zum Umgang mit Belegen
Viele Arbeitnehmer müssen die Einkommensteuererklärung 2024 bis zum 31.07.2025 beim Finanzamt einreichen. Der Termin gilt auch für Rentner.
beA: Kartenlesegerät cyberJack Secoder bald nicht mehr einsetzbar
Das für die Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) häufig verwendete Kartenlesegerät cyberJack Secoder der Firma REINER wurde abgekündigt und ist voraussichtlich ab Herbst 2025 nicht mehr für das beA einsetzbar. Hierauf weist die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hin.
Fristenkontrolle: Für Wiedereinsetzung müssen Anwälte genaue Angaben machen
Begehrt eine Partei Wiedereinsetzung, muss das Verschulden des Prozessbevollmächtigten an der Nichteinhaltung der Frist zweifelsfrei ausgeschlossen sein. Der Vortrag, in der Kanzlei werde vor Büroschluss noch einmal „kontrolliert, ob alle Fristsachen erledigt sind“, reiche dafür nicht aus, hat der Bundesgerichtshof (BGH) laut Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) entschieden. Eine Anwältin hätte die strengeren Anforderungen der Rechtsprechung an den Vortrag zur kanzleiinternen Fristenkontrolle kennen und erfüllen müssen (Beschluss vom 25.02.2025, VI ZB 36/24).
