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Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Arbeitgeber überlässt Arbeitnehmer Geschäftsfahrzeug: Werbungskostenabzug für berufliche Nutzung privaten Kfz dennoch möglich

Wird einem Arbeitnehmer im Rahmen seines Anstellungsverhältnisses ein Fahrzeug überlassen, streitet grundsätzlich der erste Anschein dafür, dass dieses auch für beruflich veranlasste Fahrten eingesetzt wird. Laut Finanzgericht (FG) Niedersachen obliegt es in einem solchen Fall dem feststellungsbelasteten Steuerpflichtigen, den Nachweis für die tatsächliche berufliche Nutzung eines daneben vorhandenen privaten Pkw zu führen.

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Roth & Kollegen
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Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

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