Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftArbeitgeber überlässt Arbeitnehmer Geschäftsfahrzeug: Werbungskostenabzug für berufliche Nutzung privaten Kfz dennoch möglich
Wird einem Arbeitnehmer im Rahmen seines Anstellungsverhältnisses ein Fahrzeug überlassen, streitet grundsätzlich der erste Anschein dafür, dass dieses auch für beruflich veranlasste Fahrten eingesetzt wird. Laut Finanzgericht (FG) Niedersachen obliegt es in einem solchen Fall dem feststellungsbelasteten Steuerpflichtigen, den Nachweis für die tatsächliche berufliche Nutzung eines daneben vorhandenen privaten Pkw zu führen.
Effektive Mindestbesteuerung von Unternehmen: Rat der EU weitet Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden aus
Der Rat der EU hat eine Richtlinie (DAC 9) angenommen, mit der die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch im Bereich der effektiven Mindestbesteuerung von Unternehmen ausgeweitet werden.
Zinsswap: Aufwendungen für Ablösung als Betriebsausgaben
Die Zahlungen für die Ablösung eines „Zinsswaps“ können als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sein. Das hat das Finanzgericht (FG) Niedersachsen entschieden.
Wegen sexueller Belästigung: Rabbiner durfte fristlos gekündigt werden
Das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin hat die fristlose Kündigung eines Rabbiners wegen sexueller Belästigung eines weiblichen Gemeindemitglieds für wirksam angesehen.
Schwimmunterricht: Keine Befreiung aus religiösen Gründen
Ein Ehepaar will aus religiösen Gründen für seine Kinder eine Befreiung vom Schwimmunterricht erreichen. Die Familie gehört der Palmarianischen Kirche an, in der es strenge Kleidungsvorschriften gibt. Dennoch hatte die Klage vor dem Verwaltungsgericht (VG) Freiburg keinen Erfolg.
Brutto oder netto?: Bürgergeldempfängerin muss nicht besser rechnen können als Jobcenter
Ein Fehler des Jobcenters bei der Einkommensanrechnung kann sich zugunsten der im Leistungsbezug stehenden Familie auswirken. Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass das Jobcenter die überzahlten Leistungen nicht zurückfordern darf.
