Preloader Icon

Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Steuererklärung in Fremdsprache: Übersetzung erforderlich

Wer bei einer deutschen Finanzbehörde Anträge oder Dokumente in einer Fremdsprache einreicht, muss mit der Aufforderung zur unverzüglichen Übersetzung rechnen. Wie der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz mitteilt, betrifft diese Regelung eine breite Palette von Unterlagen, von einfachen Anträgen bis hin zu komplexen Finanzbelegen. Denn grundsätzlich sei die Amtssprache Deutsch.

mehr lesen...

Nichtvulnerable anerkannte Flüchtlinge: Dürfen nach Griechenland rücküberführt werden

Alleinstehenden, erwerbsfähigen und nichtvulnerablen international Schutzberechtigten drohen aktuell bei einer Rückkehr nach Griechenland keine erniedrigenden oder unmenschlichen Lebensbedingungen. Asylanträge dieses Personenkreises in Deutschland können daher als unzulässig abgelehnt werden, ohne dass dies gegen Unionsrecht verstoßen würde. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden und damit die obergerichtlich umstrittene abschiebungsrelevante Lage im Zielstaat Griechenland grundsätzlich geklärt.

mehr lesen...

Geldspielgeräte: Nicht (mehr) in Shisha-Bars

In einer typischen Shisha-Bar dürfen – nach einer Rechtsänderung im November 2014 – keine Geldspielgeräte mehr aufgestellt werden. Dies ist nur noch in Schank- oder Speisewirtschaften möglich, zu denen Shisha-Bars nicht zählen – und zwar auch dann nicht, wenn dort auch Speisen und Getränke zum Verzehr vor Ort angeboten werden.

mehr lesen...

Kontaktdaten

Roth & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner