Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftUmzug zwecks Einrichtung eines Arbeitszimmers: Aufwendungen sind keine Werbungskosten
Ein Steuerpflichtiger zieht um, um sich in dem neuen Heim ein Arbeitszimmer einrichten zu können. Die Aufwendungen für den Umzug kann er nicht als Werbungskosten absetzen, hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden – und zwar selbst dann nicht, wenn er zum Arbeiten im häuslichen Bereich angehalten ist oder durch die Arbeit im Homeoffice Berufs- und Familienleben zu vereinbaren sucht.
Steuererklärung in Fremdsprache: Übersetzung erforderlich
Wer bei einer deutschen Finanzbehörde Anträge oder Dokumente in einer Fremdsprache einreicht, muss mit der Aufforderung zur unverzüglichen Übersetzung rechnen. Wie der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz mitteilt, betrifft diese Regelung eine breite Palette von Unterlagen, von einfachen Anträgen bis hin zu komplexen Finanzbelegen. Denn grundsätzlich sei die Amtssprache Deutsch.
Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz: Ermäßigter Steuersatz
In einem aktuellen Schreiben behandelt das Bundesfinanzministerium (BMF) die umsatzsteuerliche Behandlung der Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz.
Veräußerung einer Enkelgesellschaft: Rechts- und Beratungskosten sind abzugsfähig
Der Abzugsfähigkeit von Rechts- und Beratungskosten einer Kapitalgesellschaft anlässlich der Veräußerung einer Enkelgesellschaft im Rahmen eines Organschaftsverhältnisses steht § 8b Körperschaftsteuergesetz (KStG) nicht entgegen. Das hat das Finanzgericht (FG) Düsseldorf entschieden.
Nichtvulnerable anerkannte Flüchtlinge: Dürfen nach Griechenland rücküberführt werden
Alleinstehenden, erwerbsfähigen und nichtvulnerablen international Schutzberechtigten drohen aktuell bei einer Rückkehr nach Griechenland keine erniedrigenden oder unmenschlichen Lebensbedingungen. Asylanträge dieses Personenkreises in Deutschland können daher als unzulässig abgelehnt werden, ohne dass dies gegen Unionsrecht verstoßen würde. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden und damit die obergerichtlich umstrittene abschiebungsrelevante Lage im Zielstaat Griechenland grundsätzlich geklärt.
Geldspielgeräte: Nicht (mehr) in Shisha-Bars
In einer typischen Shisha-Bar dürfen – nach einer Rechtsänderung im November 2014 – keine Geldspielgeräte mehr aufgestellt werden. Dies ist nur noch in Schank- oder Speisewirtschaften möglich, zu denen Shisha-Bars nicht zählen – und zwar auch dann nicht, wenn dort auch Speisen und Getränke zum Verzehr vor Ort angeboten werden.
