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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Gesellschafterdarlehensforderungen: Keine Saldierung mit korrespondierender Verbindlichkeit der Gesellschaft nach § 13b Absatz 9 S. 3 ErbStG

Bei der Bestimmung der gemeinen Werte der Finanzmittel im Sinne des § 13b Absatz 4 Nr. 5 S. 1 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) können im Sonderbetriebsvermögen der Erblasserin ausgewiesene Gesellschafterdarlehensforderungen grundsätzlich nicht nach § 13b Absatz 9 S. 3 ErbStG mit der korrespondierenden Verbindlichkeit der Gesellschaft saldiert werden. Dies hat das Finanzgericht (FG) Münster entschieden.

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Auslieferung zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe: Ist zulässig

Ein Afghane, der Ausweise missbraucht hat, um einem Landsmann die Einreise von Griechenland nach Österreich zu ermöglichen, darf zur Vollstreckung der in Griechenland deswegen gegen ihn verhängten Freiheitsstrafe ausgeliefert werden. Dem stehe insbesondere nicht ein derzeit angenommenes und befristetes Abschiebeverbot nach Afghanistan aus humanitären Gründen entgegen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main.

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Steuerveranlagung: Nordrhein-Westfalen setzt als erstes Bundesland auf Künstliche Intelligenz

Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen geht einen weiteren Schritt in Richtung digitale Verwaltung: Ab Mai 2025 wird in vier Pilotfinanzämtern des Landes erstmals ein KI-Modul zur Unterstützung der Steuerveranlagung eingesetzt. Das Ziel: Steuererklärungen sollen effizienter, schneller und treffsicherer bearbeitet werden. Dies teilt das nordrhein-westfälische Landesamt für Steuern mit.

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Kontaktdaten

Roth & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

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