Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftGesellschafterdarlehensforderungen: Keine Saldierung mit korrespondierender Verbindlichkeit der Gesellschaft nach § 13b Absatz 9 S. 3 ErbStG
Bei der Bestimmung der gemeinen Werte der Finanzmittel im Sinne des § 13b Absatz 4 Nr. 5 S. 1 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) können im Sonderbetriebsvermögen der Erblasserin ausgewiesene Gesellschafterdarlehensforderungen grundsätzlich nicht nach § 13b Absatz 9 S. 3 ErbStG mit der korrespondierenden Verbindlichkeit der Gesellschaft saldiert werden. Dies hat das Finanzgericht (FG) Münster entschieden.
Steueränderungen 2025: Was man wissen sollte
Das Landesamt für Steuern (LfSt) Rheinland-Pfalz informiert über neue steuerliche Regelungen, die 2025 in Kraft getreten und für Bürger relevant sind.
Verlagsgewerbe: Zur Einkünfteerzielungsabsicht in der Anfangszeit
Bei schriftstellerischen und verlegerischen Tätigkeiten ist eine Gewinnerzielungsabsicht von Anfang an nicht gegeben, wenn es der Verfasserin oder Verlegerin auch allein darum geht, ihre Erkenntnisse, Ideen oder Auffassungen überhaupt zu veröffentlichen. Das meint das Finanzgericht Niedersachsen.
Währungskursverluste aus einem Gesellschafterdarlehen: Sind bei Fremdüblichkeit abzugsfähig
Das Finanzgericht (FG) Münster hat zu den Anforderungen an den Nachweis der Fremdüblichkeit eines Gesellschafterdarlehens Stellung genommen, die nach der bis 2021 gültigen Rechtslage für die Frage der Abzugsfähigkeit von Währungskursverlusten nach § 8b Absatz 3 Körperschaftsteuergesetz (KStG) Voraussetzung war.
Auslieferung zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe: Ist zulässig
Ein Afghane, der Ausweise missbraucht hat, um einem Landsmann die Einreise von Griechenland nach Österreich zu ermöglichen, darf zur Vollstreckung der in Griechenland deswegen gegen ihn verhängten Freiheitsstrafe ausgeliefert werden. Dem stehe insbesondere nicht ein derzeit angenommenes und befristetes Abschiebeverbot nach Afghanistan aus humanitären Gründen entgegen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main.
Steuerveranlagung: Nordrhein-Westfalen setzt als erstes Bundesland auf Künstliche Intelligenz
Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen geht einen weiteren Schritt in Richtung digitale Verwaltung: Ab Mai 2025 wird in vier Pilotfinanzämtern des Landes erstmals ein KI-Modul zur Unterstützung der Steuerveranlagung eingesetzt. Das Ziel: Steuererklärungen sollen effizienter, schneller und treffsicherer bearbeitet werden. Dies teilt das nordrhein-westfälische Landesamt für Steuern mit.
