Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftBetrugsversuche: Erneute Warnung des BZSt
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) warnt vor Betrugsversuchen: Aktuell seien betrügerische E-Mails im Umlauf, die vorgeben, vom BZSt zu stammen.
Mehrere Zimmer, ein Zähler: Strom- und Gaslieferungsverträge kommen mit Vermieterin zustande
Mit wem kommen – wenn kein schriftlicher Energieversorgungsvertrag vorliegt – Strom- und Gaslieferungsverträge zustande, wenn einzelne Zimmer einer Wohnung durch separate Mietverträge vermietet sind, die Wohnung aber nur über einen Zähler für Strom und Gas verfügt? Laut Bundesgerichtshof (BGH) richtet sich in einem solchen Fall das Leistungsangebot des Energieversorgers an den Vermieter, und nicht, wie sonst regelmäßig der Fall, an den Mieter.
Wegzugsbesteuerung: Kein Entfall des Steueranspruchs nach Maßgabe der Rückkehrerregelung in Fällen substanzieller Gewinnausschüttungen
Das Bundesfinanzministerium (BMF) beschäftigt sich in einem aktuellen Schreiben mit der Wegzugsbesteuerung nach Außensteuergesetz (AStG) in der am 30.06.2021 geltenden Fassung in Verbindung mit § 21 Absatz 3 AStG.
Verstöße gegen Gesetz über digitale Märkte: Millionen-Geldbußen für Apple und Meta
Die EU-Kommission hat gegen Apple und Meta wegen Verstößen gegen das Gesetz über digitale Märkte (DMA) Geldbußen von 500 Millionen beziehungsweise 200 Millionen Euro verhängt.
Beamte in Elternteilzeit: Inflationsausgleichszahlungen dürfen gekürzt werden
Das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz hat die Klagen einer Beamtin und eines Beamten abgewiesen, die infolge einer Teilzeitbeschäftigung in ihrer jeweiligen Elternzeit nur eine gekürzte Inflationsausgleichszahlung erhalten hatten.
Firma Meggle: Muss neue Straßenführung hinnehmen – keine existenzbedrohenden Auswirkungen
Der Bahnübergang der Bundesstraße B 304 am Ortseingang von Reitmehring darf beseitigt und durch eine Brücke über die Bahngleise ersetzt werden. Zugleich erhält die Ortsdurchfahrt durch Reitmehring einen neuen Straßenverlauf mit einem Kreisverkehr. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschieden und damit einen entsprechenden Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern bestätigt.
