Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftBus macht Vollbremsung: Alleinhaftung gestürzten Fahrgastes ohne festen Halt
Ein Fahrgast älteren Semesters steigt mit seinem Einkaufstrolley in einen Münchener Linienbus. Als der Bus stark bremst, stürzt er und verletzt sich. Die Bremsung provoziert hatte ein Pkw-Fahrer, der sorgfaltswidrig unvermittelt auf die Busspur gewechselt war. Der Autofahrer haftet für den Sturz dennoch nicht.
Lohnkonto: Aufzeichnungserleichterungen
Nach § 41 Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) hat der Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer und jedes Kalenderjahr ein Lohnkonto zu führen. Die im Lohnkonto aufzuzeichnenden Einzelangaben bestimmen sich laut Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt aus § 41 Absatz 1 Satz 7 EStG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 und 2 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV.) Aus § 4 Absatz 3 LStDV ergäben sich zudem Aufzeichnungserleichterungen.
Betriebsrestaurant: (Kein) Vorsteuerabzug aufgrund von Zuschüssen des Unternehmens an den Betreiber
Der Vorsteuerabzug für Zuschüsse, die ein Unternehmen an den Betreiber einer Betriebskantine leistet, scheidet aus, wenn bereits bei Bezug dieser Leistung beabsichtigt war, diese ausschließlich und unmittelbar für eine unentgeltliche Wertabgabe im Sinne des § 3 Absatz 9a Nr. 2 Umsatzsteuergesetz (in Form von verbilligten Mahlzeiten für die Arbeitnehmer) zu verwenden. Das stellt das Finanzgericht (FG) Düsseldorf klar.
Hamburgisches Zweitwohnungssteuergesetz: Keine verfassungswidrige Benachteiligung lediger Steuerpflichtiger
§ 2 Absatz 5 Buchst. c des Hamburgischen Zweitwohnungssteuergesetzes (HmbZWStG) verletzt den Gleichheitsgrundsatz des Artikels 3 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) nicht dadurch, dass die Vorschrift keine Ausnahme von der Steuerpflicht für eine aus beruflichen Gründen unterhaltene Zweitwohnung vorsieht, die ein lediger Steuerpflichtiger innehat, der die wesentlichen familiären Beziehungen am Ort der Hauptwohnung unterhält. Das stellt der Bundesfinanzhof (BFH) klar.
Behandlungsverbot für Oberschenkelhalsbrüche: Vorläufig ausgesetzt
Gegen einen Hinweis auf ein Behandlungs- und Abrechnungsverbot kann Widerspruch mit aufschiebender Wirkung eingelegt werden. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen entschieden. Somit können die Patienten vorerst weiter versorgt werden.
Fahruntüchtigkeit durch Schnaps-Pralinen: Nicht glaubhaft
Kann man einem Angeklagten glauben, der seine Fahruntüchtigkeit damit erklärt, dass er „versehentlich“ ein paar Schnaps-Pralinen gegessen habe? Das Amtsgericht (AG) Frankfurt am Main hat dies verneint.