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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Lohnkonto: Aufzeichnungserleichterungen

Nach § 41 Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) hat der Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer und jedes Kalenderjahr ein Lohnkonto zu führen. Die im Lohnkonto aufzuzeichnenden Einzelangaben bestimmen sich laut Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt aus § 41 Absatz 1 Satz 7 EStG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 und 2 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV.) Aus § 4 Absatz 3 LStDV ergäben sich zudem Aufzeichnungserleichterungen.

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Betriebsrestaurant: (Kein) Vorsteuerabzug aufgrund von Zuschüssen des Unternehmens an den Betreiber

Der Vorsteuerabzug für Zuschüsse, die ein Unternehmen an den Betreiber einer Betriebskantine leistet, scheidet aus, wenn bereits bei Bezug dieser Leistung beabsichtigt war, diese ausschließlich und unmittelbar für eine unentgeltliche Wertabgabe im Sinne des § 3 Absatz 9a Nr. 2 Umsatzsteuergesetz (in Form von verbilligten Mahlzeiten für die Arbeitnehmer) zu verwenden. Das stellt das Finanzgericht (FG) Düsseldorf klar.

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Hamburgisches Zweitwohnungssteuergesetz: Keine verfassungswidrige Benachteiligung lediger Steuerpflichtiger

§ 2 Absatz 5 Buchst. c des Hamburgischen Zweitwohnungssteuergesetzes (HmbZWStG) verletzt den Gleichheitsgrundsatz des Artikels 3 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) nicht dadurch, dass die Vorschrift keine Ausnahme von der Steuerpflicht für eine aus beruflichen Gründen unterhaltene Zweitwohnung vorsieht, die ein lediger Steuerpflichtiger innehat, der die wesentlichen familiären Beziehungen am Ort der Hauptwohnung unterhält. Das stellt der Bundesfinanzhof (BFH) klar.

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