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Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Lieferung selbst erzeugten Stroms an Mieter: Umsatzsteuerpflichtige Leistung

Die Lieferung von Strom, den der Vermieter von Wohnraum über eine Photovoltaikanlage selbst erzeugt und an seine Mieter gegen Entgelt abgibt, ist keine unselbstständige Nebenleistung der umsatzsteuerfreien (langfristigen) Vermietung von Wohnraum. Vielmehr handelt es sich um eine selbstständige umsatzsteuerpflichtige Leistung, die zum Vorsteuerabzug aus den Eingangsleistungen berechtigt.

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