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Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Gebrauchtwagen: Üblicher Verschleiß kein Mangel

Bei einem älteren Gebrauchtwagen mit hoher Laufleistung tritt kurz nach dem Kauf eine undichte Zylinderkopfdichtung auf, die repariert werden muss. Für die Kosten haftet der Verkäufer nicht, hat das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken entschieden.

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Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

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