Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftAfD-Fraktion: Mit Eilanträgen zu Parlamentarischer Kontrollkommission erfolglos
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof (VerfGH) hat zwei Anträge der Landtagsfraktion der AfD, mit denen sie den Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Untersagung der Konstituierung der Parlamentarischen Kontrollkommission begehrt, abgelehnt.
Personengesellschaft: Bestimmung des Beginns der sachlichen Gewerbesteuerpflicht
Was als werbende Tätigkeit einer Personengesellschaft anzusehen und damit für den Beginn ihrer sachlichen Gewerbesteuerpflicht maßgeblich ist, bestimmt sich nach der von der Personengesellschaft tatsächlich ausgeübten Tätigkeit. Insoweit dürften die Ebenen der Personengesellschaft und der an ihr beteiligten Gesellschafter nicht miteinander vermengt werden, so der Bundesfinanzhof (BFH).
Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen: Zur erstmaligen Verwendung der neugefassten Muster
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 27.03.2025 (IV D 1- S 0202/00038/002/001) die amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen sowie das Merkblatt zur Verwendung der amtlichen Muster für diese Vollmachten mit sofortiger Wirkung neugefasst.
Whatsapp-Nachrichten mit rassistischem Inhalt: Polizeibeamte zurückgestuft
Weil sie in Whatsapp-Einzel- und Gruppenchats Flüchtlinge und Menschen mit Migrationshintergrund herabgewürdigt haben, müssen zwei niedersächsische Polizeivollzugsbeamte in Zukunft mit weniger Geld auskommen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Niedersachsen hat sie jeweils zurückgestuft.
Unternehmensnachfolge: Unentgeltliche Übertragung von GmbH-Anteilen
Die unentgeltliche Übertragung von GmbH-Anteilen an langjährige Mitarbeiter gilt nicht automatisch als steuerpflichtiger Arbeitslohn, wenn sie der Unternehmensnachfolge dient. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz hin.
Datenschutzverstoß: 200 Euro Schadensersatz nach Datenscraping
Der Grundsatz der Datenminimierung verpflichtet Plattformbetreiber dazu, Voreinstellungen so vorzunehmen, dass Daten nicht ohne Weiteres der Öffentlichkeit oder sonst einem unbestimmten Adressatenkreis zugänglich gemacht werden. Hiergegen wird verstoßen, wenn dieser Schutz erst durch eine individuelle Änderung der Voreinstellungen erreicht wird. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat Facebook wegen eines solchen Datenschutzverstoßes zur Zahlung von 200 Euro Schadensersatz verpflichtet.
