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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Differenzbesteuerung: Bei anteiligem Recht zum Vorsteuerabzug am Liefergegenstand ausgeschlossen

Die Lieferung einer Waschkommode, die sich aus einer (ohne Recht zum Vorsteuerabzug von einer Privatperson erworbenen) Kommode und aus (mit Recht zum Vorsteuerabzug erworbenen) Sanitärgegenständen (Waschbecken, Armaturen et cetera) zusammensetzt, unterliegt nicht der Differenzbesteuerung, weil der Liefergegenstand teilweise zum Vorsteuerabzug berechtigt hat. Das stellt der Bundesfinanzhof (BFH) klar.

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Steuereinnahmen aus AKW-Betrieb: AfD fragt nach

Nach der Höhe der Steuerzahlungen von Kernkraftwerksbetreibern seit dem Jahr 2000 erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (BT-Drs, 21/54). „Mit dem Atomausstieg im Jahr 2023 stellt sich für die Fragesteller die Frage, wie hoch diese Einnahmen insgesamt waren und welche fiskalischen Auswirkungen der Ausstieg hat“, begründet die AfD-Fraktion ihre Anfrage.

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