Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftSteuerberater: Berufsstatistik 2024 veröffentlicht
Zum 01.01.2025 waren deutschlandweit 104.845 Mitglieder bei den Steuerberaterkammern registriert, darunter 88.995 Steuerberater – das zeigt die aktuelle Berufsstatistik der Bundessteuerberaterkammer (BStBK). Gegenüber dem Vorjahr sei die Mitgliederzahl insgesamt um ein Prozent und die Anzahl der Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Personen gemäß § 74 Absatz 2 Steuerberatungsgesetz um 1,6 Prozent gesunken.
DFB-Schiedsrichter: Ist kein Arbeitnehmer
Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten ist für DFB-Schiedsrichter nicht eröffnet, hat das Arbeitsgericht (ArbG) Bonn in einem anhängigen Klageverfahren entschieden und den Rechtsstreit an das Landgericht Frankfurt am Main verwiesen.
DS-GVO-Schadensersatz: Kontrollverlust über Personalakte als ersatzfähiger Schaden
Überlässt eine Bundesbehörde Personalakten an Landesbeamte, so kann bereits darin ein Kontrollverlust über personenbezogene Daten liegen, was zu einem immateriellen Schaden im Sinne des Artikels 82 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) führen kann. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) weist die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hin.
Neue Grundsteuer: Wann das Vollziehen ausgesetzt werden kann
Viele Steuerzahler stellen Anträge auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) der neuen Grundsteuer. Laut Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz sind diese Anträge häufig auf Basis falscher Versprechen gestellt worden.
IHK Koblenz: Beitragsberechnungsmethode ist rechtens
Ein Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz klagt gegen IHK-Beiträge, die unter Verwendung eines Risikokalkulationsmodells ermittelt worden sind. Vor dem Koblenzer Verwaltungsgericht (VG) hat es hiermit keinen Erfolg.
Freiwilliger Wehrdienst eines volljährigen Kindes: Begründet für sich allein keinen Kindergeldanspruch
Das Ableisten eines Freiwilligen Wehrdienstes bei einem volljährigen Kind kann für sich genommen keinen Kindergeldanspruch begründen. Gleichwohl kann während der Zeit des Freiwilligen Wehrdienstes ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, wenn das Kind einen der im Gesetz genannten Berücksichtigungstatbestände erfüllt, also etwa während des Wehrdienstes für einen Beruf ausgebildet wird oder eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann. Der Bundesfinanzhof (BFH) hält es dabei für unschädlich, wenn das Kind nach Abschluss der Grundausbildung im Rahmen des Freiwilligen Wehrdienstes Dienst in einem Mannschaftsdienstgrad ausübt.
		
			