Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftJuristische Personen des öffentlichen Rechts beteiligen sich an Personengesellschaft: Kann zu Betrieb gewerblicher Art führen
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 25.03.2015, das die Streitjahre 2002 bis 2007 betraf (I R 52/13), und Urteil vom 28.01.2023, das das Streitjahr 2008 betraf (I R 16/19), entschieden, dass die Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (jPöR) an einer Mitunternehmerschaft im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) bei der jPöR zu einem Betrieb gewerblicher Art (BgA) führt.
Aktivrente nur für abhängig Beschäftigte: Steuerberaterverband schreitet ein
Die Auswirkungen des demografischen Wandels mindern die Verfügbarkeit von Fachkräften und belasten das Gedeihen der Volkswirtschaft. Daher sieht der schwarz-rote Koalitionsvertrag eine so genannte Aktivrente vor: Bis zu 2.000 Euro monatlich sollen vom Gehalt steuerfrei bleiben, wenn Beschäftigte mit Erreichen des gesetzlichen Rentenalters freiwillig weiterarbeiten.
Steuerfreistellung durch ausländische Betriebsstätten
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei Urteilen die Voraussetzungen konkretisiert, die im grenzüberschreitenden Sachverhalt im Anwendungsbereich eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zu einer ausländischen Betriebsstätte führen. Aus einer solchen Betriebsstätte erzielt der Steuerpflichtige in der Regel Einkünfte, die im Inland steuerfrei sind und nur der ausländischen Besteuerung unterliegen, erläutern die Richter.
Asylverfahren in Drittstaaten: Rechtlich und praktisch schwierig
Kann man die Durchführung von Asylverfahren in Transit- oder Drittstaaten verlegen? Das Bundesinnenministerium (BMI) hat das geprüft. Das Ergebnis: es gibt rechtliche Hürden – und praktisch müsste sich erstmal ein Staat finden, der zur Übernahme der Verfahren bereit wäre.
Equal-Pay: Ex-Bürgermeisterin setzt sich durch
Ihr männlicher Vorgänger und ihr männlicher Nachfolger verdienten von Anfang an mehr. Eine ehemalige Bürgermeisterin klagte – und erhält jetzt Schadensersatz von rund 36.500 Euro sowie 7.000 Euro Entschädigung.
Betonsockel in Tiefgarage übersehen: BMW-Fahrerin haftet selbst
Eine Frau stößt beim Ausparken ihres Autos in einer Tiefgarage gegen einen Betonsockel. Sie verlangt Ersatz des Schadens, der dadurch an der Beifahrertüre ihres BMW entstanden ist. Doch das Amtsgericht (AG) München sieht in dem Sockel weder eine besondere Gefahrenquelle noch ein überraschendes Hindernis.
		
			