Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftArbeitsunfähig krank infolge Tätowierung: Keine Entgeltfortzahlung
Wer sich tätowieren lässt, erhält bei Komplikationen keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Das hält das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein fest.
Vagina und Penis im Großformat: Eltern eines Grundschülers scheitern mit Eilantrag gegen Unterrichtsmaterial
Die Eltern eines Grundschülers waren mit den Unterrichtsmaterialien, die die Schule ihres Sohnes im Sexualkundeunterricht verwendete, nicht einverstanden und begehrte im Wege eines Eilantrages, dem zuständigen Schulamt die Benutzung der Materialien zu untersagen. Das Verwaltungsgericht (VG) Arnsberg lehnte den Eilantrag ab.
BZSt warnt: Betrügerische Nachrichten von Instagram-Fake-Profilen
Aktuell sind auf Instagram Konten im Umlauf, die vorgeben, vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu stammen. Das Amt warnt.
US-Importfahrzeuge: Fiktives Zulassungsdatum ist zulässig
Ist bei US-Importfahrzeugen das Erstzulassungsdatum unbekannt, darf die Zulassungsstelle den 1. Juli des Baujahres als Datum der Erstzulassung in die Fahrzeugpapiere eintragen. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen entschieden.
AdV-Verfahren: Unterlassene Begründung führt zu Fortfall des Rechtsschutzbedürfnisses
Lässt ein Antragsteller eine Frist zur Begründung seines AdV-Antrags ohne Reaktion und ohne einen Fristverlängerungsantrag verstreichen, entfällt sein Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag nach § 69 Absatz 3 Finanzgerichtsordnung (FGO). Das stellt das Finanzgericht (FG) Hamburg klar.
Nach übergriffigem Verhalten gegenüber Frauen: Zurückstufung eines Professors um zwei Besoldungsstufen bestätigt
Wegen sexuell übergriffigen Verhaltens gegenüber Studentinnen, Doktorandinnen und Mitarbeiterinnen muss ein Universitätsprofessor eine Zurückstufung um zwei Besoldungsgruppen hinnehmen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Niedersachsen bestätigt und zugleich auch die Berufung der Georg-August-Universität Göttingen zurückgewiesen, die eine Entfernung des Professors aus dem Beamtenverhältnis