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Die Europäische Kommission hat beschlossen, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Zypern einzuleiten, weil das Land die Bestimmungen der Richtlinie über Mehrwertsteuersätze (RL (EU) 2022/542) nicht ordnungsgemäß umgesetzt habe.

Laut Kommission mussten die Mitgliedstaaten diese Richtlinie bis zum 31.12.2024 in nationales Recht umsetzen. Die Richtlinie ermögliche den Mitgliedstaaten eine breitere Anwendung ermäßigter Mehrwertsteuersätze bis hin zu Nullsätzen für Waren des Grundbedarfs wie Nahrungsmittel, Medikamente und Produkte, die für medizinische Verwendungen bestimmt sind.

Die Kommission richte daher ein Aufforderungsschreiben an Zypern. Das Land habe nun zwei Monate Zeit, um auf die Beanstandungen zu reagieren. Andernfalls könne die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln.

Europäische Kommission, PM vom 17.07.2025