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Über die Auswirkungen, die die Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) auf das Umsatzsteuer-Binnenmarkt-Kontrollverfahren (UStKV) haben wird, informiert das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

Voraussichtlich ab November 2024 werde jedem wirtschaftlich Tätigen durch das BZSt die W-IdNr. vergeben. Dies erfolge in mehreren Stufen automatisiert. Die W-IdNr. werde in ihrem Aufbau der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) entsprechen. Es handele sich aber um zwei eigenständige Identifikationsnummern.

Für den Vergabeprozess der W-IdNr. werden laut BZSt neben den Steuerkonten der Finanzämter die beim BZSt zur USt-IdNr. gespeicherten Unternehmensdaten zur Verfügung gestellt. Aus technischen Gründen könnten Unternehmensdaten für einen kurzen Zeitraum nicht aktualisiert werden. Dies habe Auswirkungen auf die Vergabe der USt-IdNr.

Es könne daher im Monat November 2024 zu einer längeren Bearbeitungszeit bei der Vergabe der USt-IdNr. kommen, insbesondere bei Anträgen auf Vergabe der USt-IdNr. für Organgesellschaften.

Das BZSt empfiehlt daher, soweit möglich, Anträge auf Vergabe der USt-IdNr. frühzeitig zu stellen, beispielsweise direkt mit der umsatzsteuerlichen Registrierung beim Finanzamt (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung).

Auch bei der Beantragung oder Anforderung der erneuten Mitteilung der USt-IdNr. über das Online-Vergabeformular könne es zu Verzögerungen kommen.

Keine Auswirkungen ergäben sich jedoch bei Anträgen auf Eintragung oder Änderung einer Euro-Adresse für Einzelunternehmen oder Hinterlegung von Vollmachten für das UStKV.

Grundsätzlich erwartet das BZSt keine Auswirkungen auf das Bestätigungsverfahren von USt-IdNrn. Gegebenenfalls würden die Unternehmensdaten wie oben beschrieben für einen kurzen Zeitraum nicht aktualisiert.

Die Zusammenfassenden Meldungen könne man weiterhin wie gewohnt abgeben.

Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 13.09.2024