Die Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) kann Auswirkungen auf das Umsatzsteuer-Kontrollverfahren (UStKV) haben. Hierüber informiert das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
Für den Vergabeprozess der W-IdNr. (voraussichtlich ab November 2024) würden neben den Steuerkonten der Finanzämter die beim BZSt zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) gespeicherten Unternehmensdaten zur Verfügung gestellt.
Aus technischen Gründen könnten die USt-IdNr.-Unternehmensdaten für einen kurzen Zeitraum nicht aktualisiert werden. Dies wirke sich insofern auf das UStKV aus, als dass es insbesondere zu einer längeren Bearbeitungszeit bei der Vergabe der USt-IdNr. kommen könne.
Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 17.10.2024