Steuerzahler, die einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen, erhalten ab dem 01.11.2024 eine weitere steuerliche Nummer. Die Vergabe erfolgt an natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind, juristische Personen sowie Personenvereinigungen. Neben der Identifikationsnummer als Person erhalten daher Einzelkaufleute und Freiberufler zusätzlich eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr), wie der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz mitteilt.
Hintergrund der Vergabe der W-IdNr. solle eine klare Trennung von betrieblichem und privatem Bereich sein, erläutert der BdSt. Der Aufbau der W-IdNr. gleiche dem der USt-IdNr. Sie werde aus den Buchstaben „DE“ und neun Ziffern bestehen. Zusätzlich zu den neun Ziffern trete für einzelne Betriebe, Betriebsstätten oder Tätigkeiten noch ein mit einem Bindestrich getrenntes fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal zur Identifizierung oder Abgrenzung geschäftlicher Aktivitäten hinzu.
Steuerzahler müssten jedoch nicht selbstständig tätig werden und die W-IdNr. beantragen. Das Bundeszentralamt für Steuern werde diese auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vergeben und dem wirtschaftlich Tätigen mitteilen. Aus technischen und organisatorischen Gründen werde die Vergabe in mehreren Stufen erfolgen. Geplant ist laut BdSt, dass die Vergabe bis Ende 2026 abgeschlossen ist. Verlangt ein Gesetz die Nennung der W-IdNr., könne diese Angabe selbstverständlich erst ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe gemacht werden.
Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz e.V., PM vom 27.09.2024