Das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin hat die fristlose Kündigung eines Rabbiners wegen sexueller Belästigung eines weiblichen Gemeindemitglieds für wirksam angesehen.
Der gekündigte Arbeitnehmer stand in einem Arbeitsverhältnis zur Jüdischen Gemeinde zu Berlin als Rabbiner. Nachdem der Arbeitgeberin Beschwerden über den Rabbiner wegen des Vorwurfs sexueller Gewalt und von Manipulationen in seiner Position als Gemeinderabbiner bekannt geworden waren, kündigte sie das Arbeitsverhältnis fristlos. Der Rabbiner hat gegen die Kündigung geklagt. Er hat die Vorwürfe bestritten und behauptet, soweit es zu sexuellen Kontakten gekommen sei, sei dies einvernehmlich und ohne Druck erfolgt.
Das ArbG hat eine der von der Gemeinde benannten Zeuginnen vernommen. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme war das Gericht davon überzeugt, dass der Rabbiner die Zeugin sexuell belästigt und dabei das ihm von ihr in seiner Position entgegengebrachte Vertrauen ausgenutzt hat. Er sei ihr in einer von ihm so bezeichneten heiltherapeutischen Sitzung in seiner Eigenschaft als Rabbiner gegenübergetreten und habe vorgegeben, sie durch ein Ritual „reinigen“ zu können. Sodann habe er ohne ihr Einverständnis einen Zungenkuss herbeigeführt, bei dem sie seine Erregtheit habe spüren können. Dieses Verhalten stelle eine schwere Pflichtverletzung dar, die auch ohne vorherige Abmahnung und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertige.
Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 27.03.2025, 58 Ca 6242/23 und 58 Ca 13379/23, nicht rechtskräftig