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Wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung, dem „Islamischen Staat“ (IS), hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle eine 32-Jährige zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Angeklagte war 2014 von Hannover nach Syrien zu ihrem Ehemann gereist, den sie zuvor nach islamischem Ritus per Skype geheiratet hatte. Sie fügte sich von Beginn an in die vom IS für sie vorgesehene Rolle ein: Sie führte für ihren kämpfenden Ehemann den Haushalt und versorgte und pflegte ihn nach seiner Rückkehr von Kampfeinsätzen. Dafür wurde sie vom IS mit Geldzahlungen alimentiert. Einige Monate nach dem Tod des Ehemanns bei einem Kampfeinsatz bat sie um die Vermittlung eines neuen Ehemanns, den sie schließlich 2016 heiratete. Neben der Unterstützung ihrer Ehemänner betreute die Angeklagte immer wieder Kinder aus Familien anderer IS-Kämpfer.

Bei einem Fluchtversuch im Jahr 2017 wurde sie von kurdischen Kräften festgenommen und in ein Internierungslager gebracht. Dort waren die Zustände nach europäischen Maßstäben verheerend. Als das Lager aufgegeben wurde, gelangte die Angeklagte in die Türkei, von wo sie 2019 nach Deutschland abgeschoben wurde.

Das OLG hat die so genannte Mitläuferklausel angewandt und von der damit eröffneten Milderungsmöglichkeit Gebrauch gemacht, weil die Schuld der Angeklagten gering und der Tatbeitrag von untergeordneter Bedeutung ist. Die bislang unbestrafte Angeklagte habe die ihr zu Last gelegte Tat im Wesentlichen eingestanden und sich auch in der Hauptverhandlung eindeutig vom IS distanziert. Die Ausreise zum IS sei maßgeblich dadurch motiviert gewesen, ihrer Liebe zu folgen und ihre Stellung beim IS sei auf der unteren Hierarchieebene gewesen. Zudem berücksichtigte das OLG, dass die Tat schon mehrere Jahre zurückliegt und die Angeklagte annähernd zwei Jahre unter teils unwürdigen Bedingungen im Camp interniert war.

Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten beantragt, die Verteidigung auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr plädiert.

Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 03.09.2024, 4 St 1/24