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Das Bundeskabinett hat eine Formulierungshilfe beschlossen, mit der die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen der Wachstumsinitiative umgesetzt werden.

Danach sollen die Mitwirkungspflichten beim Bezug von Bürgergeld gestärkt werden. Wer beispielsweise eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme ohne triftigen Grund ablehnt, soll künftig sofort mit einer deutlicheren Leistungsminderung von 30 Prozent des Regelbedarfs für drei Monate rechnen müssen. Wer Termine im Jobcenter ohne einen wichtigen Grund nicht wahrnimmt, soll zukünftig eine Leistungsminderung von 30 Prozent statt bisher zehn Prozent für einen Monat erhalten.

Um Schwarzarbeit zu unterbinden und das Gebot des fairen Miteinanders zu unterstreichen, soll Bürgergeldbeziehenden, die Schwarzarbeit geleistet haben, das Bürgergeld gemindert werden. Die Jobcenter sollen gesetzlich verpflichtet werden, Verdachtsfälle auf Schwarzarbeit an die Zollverwaltung zu melden. Durch diese Präzisierung soll Schwarzarbeit im Bürgergeldbezug künftig wirksamer bekämpft werden.

Wer höheres Vermögen hat, soll dieses grundsätzlich für den eigenen Lebensunterhalt einsetzen. Die Karenzzeit für Vermögen will das Kabinett daher künftig auf sechs Monate – statt wie bisher zwölf – beschränken.

Mit der „Anschubfinanzierung“ sollen Langzeitarbeitslose bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung unterstützt werden, wenn es ihnen gelingt, durch die Beschäftigungsaufnahme den Bürgergeldbezug nachhaltig zu verlassen. Um manche Arbeitsangebote nicht von vornherein auszuschließen, sollen die Regelungen für die Zumutbarkeit angebotener Arbeit zeitgemäß überarbeitet werden. Damit soll klargestellt werden, dass auch Stellen, die einen längeren Arbeitsweg erfordern, zumutbar sind.

Mit dem neuen Förderinstrument „Maßnahmen zur Erprobung einer Beschäftigungsperspektive“ soll die Erprobung bei einem anderen Arbeitgeber vor einem angestrebten Arbeitsplatzwechsel rechtssicher ermöglicht werden („Job-to-Job-Erprobung“).

Zur Vergrößerung der Möglichkeiten der Arbeitgeberförderung plant die Regierung eine gesetzliche Verankerung des Passiv-Aktiv-Transfers, der zudem auf weitere Instrumente ausgeweitet werden soll, um die Chancen für die Aufnahme einer Beschäftigung weiter zu stärken.

Für Geflüchtete soll mit dem Integrationspraktikum ein neues Förderinstrument eingeführt werden, um Hemmnisse für die Aufnahme einer Ausbildung oder Arbeit sowohl auf Seiten der Bürgergeldbeziehenden als auch auf Seiten der Arbeitgeber zu überwinden. Mit dem „Job-Turbo“ verbindet das Kabinett die Erwartung an Arbeitgeber, Geflüchtete bereits mit grundständigen Deutschkenntnissen einzustellen. Arbeitgeber könnten künftig einen Entgeltzuschuss erhalten, wenn sie beispielsweise Geflüchteten bei erschwerter Beschäftigungsaufnahme Einstellungschancen bieten und sie dann zur Teilnahme an einem Berufssprachkurs freistellen. Die Genehmigungsfiktion bei der Beschäftigungserlaubnis der Ausländerbehörde solle es Arbeitgebern erleichtern, Gestattete und Geduldete einzustellen und gleichzeitig Rechtssicherheit bieten.

Die Einwanderung ausländischer Fachkräfte in die Zeitarbeit soll ermöglicht werden. Vorrangiges Ziel ist es laut Kabinett, die Beschäftigten dauerhaft in die Entleihbetriebe zu integrieren und somit die dortigen Fachkräfteengpässe zu lindern.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales, PM vom 02.10.2024