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Verbraucher sollen es künftig vielfach einfacher haben, wenn sie einen im Internet geschlossenen Vertrag widerrufen wollen: Unternehmen sollen verpflichtet werden, den elektronischen Widerruf per Schaltfläche (Button) zu ermöglichen. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) veröffentlicht hat und mit dem neue EU-Vorgaben zu Verbraucher- und Versicherungsverträgen umgesetzt werden sollen.

Den Widerrufsbutton sollen Unternehmen in Bezug auf Waren, Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen verpflichtend bereitstellen müssen.

Damit Verbraucher eine Finanzdienstleistung und die Folgen, die sich aus dem Vertrag ergeben können, besser verstehen, sollen Unternehmen ihnen künftig solche Verträge angemessen erläutern müssen. Verbraucher sollen eine informierte Vertragsabschlussentscheidung treffen können. Bei Online-Tools sollen sie zusätzlich eine direkte persönliche Kontaktaufnahme verlangen können.

Künftig soll ein Vertrag über Finanzdienstleistungen höchstens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss widerrufen werden können – vorausgesetzt, der Verbraucher wurde über das Widerrufsrecht belehrt. Bei Lebensversicherungen soll eine Ausschlussfrist von 24 Monaten und 30 Tagen gelten. Bislang ist es möglich, entsprechende Verträge – trotz erfolgter Belehrung – ohne Befristung zu widerrufen. Nach geltendem Recht führen nämlich auch nebensächliche Verstöße gegen gesetzlich vorgeschriebene Informationspflichten dazu, dass die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht zu laufen beginnt. Dieses so genannte ewige Widerrufsrecht führt laut BMJV häufig zu unbilligen Ergebnissen, wenn ein Belehrungsfehler völlig nebensächlich war.

Unternehmer sollen die Vertragsbedingungen künftig nicht mehr in Papierform übermitteln müssen. Bislang müssen sie dies auf Verlangen tun. Mit der Änderung soll der zunehmenden Digitalisierung Rechnung getragen und Unternehmen entlastet werden.

Der Referentenentwurf wurde an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise können nun bis zum 01.08.2025 Stellung nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, PM vom 09.07.2025